Beschaffung

Im Dschungel der Vergaberegeln

Als öffentlicher Auftraggeber muss auch die ekom21 bei der Beschaffung (d.h. beim Einkaufen) die Regelungen zum Vergaberecht beachten. Der Fachbereich Recht und Verträge berät und unterstützt dazu bei der rechtskonformen Abwicklung komplexer Vergabeverfahren im Sinne des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Ein Service, den auch die Mitglieder der ekom21 in Anspruch nehmen können, ohne selber aufwändig ausschreiben zu müssen.

Schon heute fühlen sich Verwaltungen, vor allem kleinere Kommunen, durch den enormen bürokratischen Aufwand überfordert. Zu groß ist die Sorge Fehler zu machen und dadurch eine erfolgreiche Angebotsabgabe zu verhindern.

„Die Vorschriften der öffentlichen Auftragsvergabe setzen in ihrer praktischen Anwendung ein sehr hohes Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten voraus. Kleinere Beschaffungen müssen in der Regel mit dem gleichen bürokratischen Aufwand betrieben werden wie Beschaffungen mit höheren Auftragswerten“ äußert sich Olaf Orth, Leiter des Fachbereichs Recht und Verträge der ekom21. Er plädiert für „ein vereinfachtes, schlankes und zugleich flexibel ausgestaltetes Vergaberecht“, das sich in der Praxis bewährt.  

Gerade auch von Seiten der Unternehmen wird der ekom21 vielfach gespiegelt, dass sich die Teilnahme an den Ausschreibungen der ekom21 und anderer Auftraggeber erst ab höheren Auftragswerten lohnt. Grund hierfür ist vielfach ein als „Dschungel“ empfundenes vergaberechtliches Regelwerk. Insbesondere bei kleineren Unternehmen, die nicht oder nicht so oft mit öffentlichen Beschaffungen in Kontakt kommen, besteht die Sorge Fehler zu machen, die eine erfolgreiche Angebotsabgabe vereiteln. Das komplizierte, auf unterschiedliche Rechtsebenen verteilte und ineinander verflochtene Recht sollte wieder handhabbar gemacht werden, um auch Newcomern und „Kleinen“ eine Chance zu geben.