
Neue Software-Rahmenverträge
Standardsoftware zu attraktiven Konditionen
Ungebrochene Nachfrage
Als öffentlicher Auftraggeber muss auch die ekom21 bei Beschaffungen die Regelungen zum Vergaberecht beachten. Der Zuschlag wurde also gemäß den umfangreichen Vergaberichtlinien an verschiedene Unternehmen erteilt.
Vertreter der Partnerfirmen waren am 27. Januar 2025 zur offiziellen Vertragsunterzeichnung nach Gießen gereist. Dort wurden sie von den ekom21-Geschäftsführern Björn Brede und Martin Kuban empfangen. Bei einem gemeinsamen Austausch ging es vor allem um die Entwicklung des Marktes in den letzten Monaten und Jahren. In diesem Zeitraum war die Nachfrage seitens der Kunden und Mitglieder der ekom21 an Softwareprodukten und -Dienstleistungen erfreulicherweise ungebrochen.
„Die fortschreitende Digitalisierung in den hessischen Kommunalverwaltungen sorgt auch für einen erhöhten Bedarf bei der Standardsoftware“, erklärt Martin Kuban. Björn Brede ergänzt: „Als kommunaler IT-Profi sehen wir einen weiterhin hohen Bedarf in diesem Segment und freuen uns, starke Partner an der Seite zu haben“.
Lose und Partner
Folgende Partnerfirmen sind bei den europaweiten Ausschreibungen in acht Losen ermittelt worden:
Los 1 – Microsoft EA SCE EES
- CANCOM GmbH
- Crayon Deutschland GmbH
- SoftwareOne Deutschland GmbH
Los 2 – Microsoft Select Plus und CSP
- SoftwareOne Deutschland GmbH
Los 3 – Standardsoftware Infrastruktur
- SoftwareOne Deutschland GmbH
Los 4 – Standardsoftware Virtualisierung BackUp and Recovery
- SoftwareOne Deutschland GmbH
Los 5 – Standardsoftware Security
- SoftwareOne Deutschland GmbH
Los 6 – Standardsoftware Dokumentensoftware
- SoftwareOne Deutschland GmbH
Los 7 – Standardsoftware Dienstleistung
- Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus Darmstadt
- Computacenter AG & Co. oHG
- Crayon Deutschland GmbH
Los 8 – Mekyska Management Consultant IT-Cost-Director
> SoftwareOne Deutschland GmbH
Inhouse-Geschäft
Durch wiederholte europaweite Ausschreibungen kann die ekom21 ihren Mitgliedern sowie den hessischen Schulträgern erneut qualitativ hochwertige Produkte mit tollem Service zu attraktiven Preisen anbieten.
Ein besonderer Vorteil für die Kunden stellt der Wegfall eigener, zeitaufwändiger und komplexer Ausschreibungen dar. Für Mitglieder handelt es sich bei Beauftragung der ekom21 nämlich um sogenannte Inhouse-Geschäfte, die nicht den Regelungen des Vergaberechts unterworfen sind.
Bei Fragen oder konkretem Bedarf steht Ihnen das Team der ekom21 und ihrer Partner gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie eine E-Mail an: einkauf@ekom21.de.