12. Kommunaler Datenschutztag am 10. Oktober 2024
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Nach mehreren Jahren u. a. pandemiebedingter Pause ist er zurück: Der Kommunale Datenschutztag, wichtiger Treffpunkt und wertvolle Informationsplattform für behördliche Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und/oder Rechtsämter in Hessen!
Am 10. Oktober widmen wir uns im Congress Park Hanau der Frage „Ist der Datenschutz die Schreckgestalt der Digitalisierung“?
Wir freuen uns, Herrn Max Schrems als Keynotespeaker zum Thema internationaler Datentransfer bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Max Schrems ist Jurist, Autor und Datenschutzaktivist. Er konnte mit seinen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA und den EU-US Privacy Shield beenden, was als starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa angesehen wird.
Ebenfalls erfreut sind wir, Herrn Rechtsanwalt Dr. Till Gerhardt von der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei Osborne Clarke als Referent gewonnen zu haben. Er wird aufzeigen, wie die Umsetzung des Data Acts gelingen kann und erläutern, welche neuen Möglichkeiten sich hieraus ergeben.
Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht wird mit dem Vortrag "Recht und Datenschutz bei ChatGPT und anderen KI-Systemen“ seinen geschätzten Beitrag leisten. Dabei befasst er sich mit den wesentlichen rechtlichen Herausforderungen von KI-Systemen und wie deren Einsatz unter Beachtung der KI-Verordnung (sog. AI Act) und der sonstigen rechtlichen Anforderungen umgesetzt werden kann.
Auch die Expert*innen der ekom21 bieten Ihnen an diesem Tag Fachvorträge zur Absicherung Ihrer Organisation, zur Auftragsverarbeitung mit der ekom21 und zur Einführung eines Datenschutzmanagementsystems – aus erster Hand und somit so praxisnah wie möglich.
Weiterhin erwartet Sie die Möglichkeit zum intensiven Austausch mit anderen Datenschutzbeauftragten, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Alexander Roßnagel und natürlich mit verschiedenen Teams der ekom21 aus den Bereichen Recht und Verträge, Informationssicherheitsberatung sowie dem operativen Datenschutz.
Die Teilnahme am 12. Kommunalen Datenschutztag dient dem Fachkundeerhalt gem. §40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DSGVO.