Kommunaler Datenschutztag

12. Kommunaler Datenschutztag am 10. Oktober 2024

Jetzt anmelden!

Nach mehreren Jahren u. a. pandemiebedingter Pause ist er zurück: Der Kommunale Datenschutztag, wichtiger Treffpunkt und wertvolle Informationsplattform für behördliche Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und/oder Rechtsämter in Hessen! 

Am 10. Oktober widmen wir uns im Congress Park Hanau der Frage „Ist der Datenschutz die Schreckgestalt der Digitalisierung“?


Wir freuen uns, Herrn Max Schrems als Keynotespeaker zum Thema internationaler Datentransfer bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Max Schrems ist Jurist, Autor und Datenschutzaktivist. Er konnte mit seinen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA und den EU-US Privacy Shield beenden, was als starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa angesehen wird. 

Ebenfalls erfreut sind wir, Herrn Rechtsanwalt Dr. Till Gerhardt von der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei Osborne Clarke als Referent gewonnen zu haben. Er wird aufzeigen, wie die Umsetzung des Data Acts gelingen kann und erläutern, welche neuen Möglichkeiten sich hieraus ergeben.

Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht wird mit dem Vortrag "Recht und Datenschutz bei ChatGPT und anderen KI-Systemen“ seinen geschätzten Beitrag leisten. Dabei befasst er sich mit den wesentlichen rechtlichen Herausforderungen von KI-Systemen und wie deren Einsatz unter Beachtung der KI-Verordnung (sog. AI Act) und der sonstigen rechtlichen Anforderungen umgesetzt werden kann. 

Auch die Expert*innen der ekom21 bieten Ihnen an diesem Tag Fachvorträge zur Absicherung Ihrer Organisation, zur Auftragsverarbeitung mit der ekom21 und zur Einführung eines Datenschutzmanagementsystems – aus erster Hand und somit so praxisnah wie möglich.

Weiterhin erwartet Sie die Möglichkeit zum intensiven Austausch mit anderen Datenschutzbeauftragten, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Alexander Roßnagel und natürlich mit verschiedenen Teams der ekom21 aus den Bereichen Recht und Verträge, Informationssicherheitsberatung sowie dem operativen Datenschutz.

Die Teilnahme am 12. Kommunalen Datenschutztag dient dem Fachkundeerhalt gem. §40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DSGVO.

Wir freuen uns auf eine informative und spannende Veranstaltung – gemeinsam mit Ihnen in Hanau!

Informationen zum 12. Kommunalen Datenschutztag 2024

Agenda

08:30 Uhr – Registrierung


09:30 Uhr – Begrüßung im Plenum durch die Moderatorin Susanne Schöne und den Direktor der ekom21 Matthias Drexelius


09:45 Uhr – Keynote Max Schrems


11:00 Uhr – Kaffeepause


11:30 Uhr – Vortragsreihe A (3 Vorträge parallel)


12:30 Uhr – Lunch


13:30 Uhr – Vortragsreihe B (3 Vorträge parallel)


14:30 Uhr – Kaffeepause


15:00 Uhr – Offener Austausch & Fragerunde mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel (HBDI) und Direktor Matthias Drexelius


16:30 Uhr – Ende der Veranstaltung


Vortragsreihe A

11:30 – 12:30 Uhr


Vortrag A1


Wiesbaden, wir haben ein Problem! Und wie man sicherstellt, dass Rollcontainer & Co. vor dem Verkauf leergeräumt sind.

Die Organisationsabsicherung ist für reibungslose Abläufe sowohl in Unternehmen als auch in Kommunalverwaltungen unerlässlich. 

In diesem Vortrag schauen wir gemeinsam mit Ihnen, auf welche potenziellen Gefährdungen und Anforderungen Sie achten müssen und welche Schnittstellen und Synergien Sie aus der Informationssicherheit und der Notfallplanung für den Datenschutz nutzen können. Wir als ekom21 unterstützen Sie dabei.


Philipp Schneider, 
Informationssicherheitsberater,
ekom21 – KGRZ Hessen



Jens Funk,
Informationssicherheitsberater,
ekom21 – KGRZ Hessen



Michael Fiedler,
Informationssicherheitsberater,
ekom21 – KGRZ Hessen



Dirk Müller,
Informationssicherheitsberater,
ekom21 – KGRZ Hessen


Vortrag A2


Recht und Datenschutz bei ChatGPT und anderen KI-Systemen

Large Language Modelle (z. B. ChatGPT) bzw. andere KI-Systeme werden zunehmend in verschiedenen Branchen und Anwendungsbereichen eingesetzt. 

Diese Technologien bieten viele Vorteile, aber auch Herausforderungen im Hinblick auf Datenschutz und die Einhaltung von Rechtsvorschriften. Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht wird sich in seinem Vortrag mit den wesentlichen rechtlichen Herausforderungen von KI-Systemen befassen, insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Datenschutz, Privatsphäre und Haftung. In dem Vortrag wird praxisnah und pragmatisch erläutert werden, wie Unternehmen und andere Organisationen den Einsatz von KI-Systemen unter Beachtung der aktuell beschlossenen KI-Verordnung (sog. AI Act) und der sonstigen rechtlichen Anforderungen umsetzen können.


Dr. Carsten Ulbricht, M.C.L.
Rechtsanwalt der Kanzlei Menold Bezler



Vortrag A3


Die Einführung einer Datenschutzmanagementsoftware. Ein Erfahrungsbericht der ekom21.

Datenschutzdokumentation muss nicht aufwendig, sperrig und zeitraubend sein! Auch bei datenschutzrechtlichen Prozessen kann die Digitalisierung von Nutzen sein. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Handhabung des Datenschutzes besser in den Workflow zu integrieren. Dafür haben wir die Implementierung einer Datenschutzmanagementsoftware (DSMS) auf den Weg gebracht. 

In diesem Vortrag möchten wir Ihnen nicht nur zeigen, welchen Mehrwert ein solches DSMS bringt, sondern auch unsere Erfahrungen bei der Implementierung mit Ihnen teilen. Freuen Sie sich auf Best Practice Beispiele und Empfehlungen, welche Fallstricke Sie beachten müssen.


Adele Kehm, LL.B.
Juristin im operativen Datenschutz,
ekom21 – KGRZ Hessen


Vortragsreihe B

13:30 – 14:30 Uhr


Vortrag B1


Auswirkungen des Data Acts auf öffentliche Stellen

Der Data Act gilt ab dem 12. September 2025 und schafft auch für öffentliche Stellen vielfältige neue Pflichten, aber auch Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten aller Art: 

  • So müssen Anbieter von IKT-Infrastruktur wie Cloud-Diensten es künftig Kunden ermöglichen, deutlich leichter zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Hierfür müssen Verträge angepasst, technische Hindernisse beseitigt und Gebühren gesenkt werden. 
  • Wenn Daten in ein Land außerhalb der EU gesendet werden, gelten hierfür nicht mehr nur besondere Anforderungen für personenbezogene Daten, sondern auch für anonyme Daten. 
  • Öffentliche Stellen erhalten in bestimmten Situationen besondere Zugriffsrechte auf Daten auch von Privaten.  

Rechtsanwalt Dr. Till Gerhardt von der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei Osborne Clarke zeigt Lösungen auf, wie die Umsetzung des Data Acts gelingen kann und erläutert, welche neuen Möglichkeiten sich hieraus ergeben.


Dr. Till Gerhardt
Rechtsanwalt der Kanzlei Osborne Clarke



Vortrag B2


Auftragsverarbeitung mit der ekom21: Wie funktioniert sie, was muss ich als Kunde wissen und beachten?

Im Auftrag unserer Kunden verarbeiten wir als Dienstleister eine hohe Anzahl personenbezogener Daten. Nicht immer ist dabei klar, wie wir den Umgang mit diesen Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO handhaben. Schließlich gibt es von der Vertragsstellung, über die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen sowie der Auftragsverarbeitung bis hin zur Frage, welche Unterlagen wir wie bereitstellen, viele komplexe Feinheiten zu beachten. Gerade im Hinblick auf die „Cloudifizierung“ vieler Lösungen ist eine Differenzierung wichtig. Agiert die ekom21 als sogenannter Reseller oder agieren wir als Hostingdienstleister?

Daher möchten wir Ihnen in diesem Vortrag essentielle Funktionsweisen der Auftragsverarbeitung sowie fachliche und praktische Anwendungstipps näherbringen.


Dr. Olga Grigorjew, LL.M.
Juristin im Fachbereich Recht und Verträge.
Schwerpunkt der Tätigkeit: Auftragsverarbeitung,
ekom21 – KGRZ Hessen


Vortrag B3


Die Einführung einer Datenschutzmanagementsoftware. Ein Erfahrungsbericht der ekom21.

Datenschutzdokumentation muss nicht aufwendig, sperrig und zeitraubend sein! Auch bei datenschutzrechtlichen Prozessen kann die Digitalisierung von Nutzen sein. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Handhabung des Datenschutzes besser in den Workflow zu integrieren. Dafür haben wir die Implementierung einer Datenschutzmanagementsoftware (DSMS) auf den Weg gebracht. 

In diesem Vortrag möchten wir Ihnen nicht nur zeigen, welchen Mehrwert ein solches DSMS bringt, sondern auch unsere Erfahrungen bei der Implementierung mit Ihnen teilen. Freuen Sie sich auf Best Practice Beispiele und Empfehlungen, welche Fallstricke Sie beachten müssen.


Adele Kehm, LL.B.
Juristin im operativen Datenschutz,
ekom21 – KGRZ Hessen


Keynote

Maximilian „Max“ Schrems


EU-US Datentransfers - Way Forward?

Maximilian „Max“ Schrems ist ein österreichischer Jurist, Autor und Datenschutzaktivist. Er konnte mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) das transnationale Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA und den EU-US Privacy Shield beenden, was als starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa angesehen wird. Er ist Vorstandsvorsitzender der Initiative NOYB, die sich der Durchsetzung von Datenschutzrechten verschrieben hat.



Moderation

Susanne Schöne


Susanne Schöne moderiert den 12. Kommunalen Datenschutztag 2024

Susanne Schöne ist auf den Bühnen und in den Fernsehstudios Deutschlands und international zu Hause. Mit über 14 Jahren Erfahrung und mehr als 2500 Eventmoderationen zählt sie zu den wenigen Profi-Eventmoderator:innen Deutschlands. Im TV war sie von 2015 bis 2019 beim Nachrichtensender Welt (N24) on air. Seit 2019 ist sie bei den Entertainmentsendern Sat.1 und ProsiebenSat.1 zu sehen. 

Egal ob Bühne oder TV – die studierte Journalistin lebt ihre Begeisterung für Sprache. Ihre Interessengebiete sind dabei vielfältig: von Technologie und Startups über Innovationen und IT bis hin zu Nachhaltigkeit. Unter anderem moderierte sie von 2019 bis 2022 den Digital Gipfel der Bundesregierung.


Offener Austausch & Fragerunde

Prof. Dr. Alexander Roßnagel


Prof. Dr. Alexander Roßnagel

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel wurde am 10. Dezember 2020 auf Vorschlag der Landesregie- rung vom Hessischen Landtag einstimmig in das Amt des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Er hat dieses Amt am 1. März 2021 angetreten.

Zuvor war er Seniorprofessor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes an der Universität Kassel. Er leitet dort die „Projekt- gruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)“ und ist Direktor des Wis- senschaftlichen Zentrums für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG). Nach seiner Dis- sertation in Gießen und seiner Habilitation in Darmstadt war er zuerst Professor an der Hochschule Darmstadt und seit 1993 Universitätsprofessor an der Universität Kassel. Er hat viele interdisziplinäre Forschungsprojekte zu Fragen des Datenschutzes durch- geführt. Von 2003 bis 2011 war er Vizepräsident der Universität Kassel.




Kosten

Teilnahmegebühr


Mitglieder der ekom21 – KGRZ Hessen:
279,- Euro (pro Person)

Nicht-Mitglieder:
329,- Euro (pro Person)

Maximale Teilnehmeranzahl: 350 Personen


Veranstaltungsort

Adresse & Anfahrt


Adresse:

CPH Congress Park Hanau
Schlossplatz 1
63450 Hanau

cph.de


Downloads:

Anfahrtsbeschreibung

Anfahrtskizze

Lageplan der Anlieferung 




Parken

Parkmöglichkeiten


  • Parkhaus CPH / Schwimmbad, Eugen-Kaiser-Straße, 63450 Hanau
  • Parkhaus Am Forum, Am Frankfurter Tor 10, 63450 Hanau
  • Tiefgarage Forum, Im Forum 5, 63450 Hanau
  • Parkplatz Main-Kinzig-Halle, Eberhardstraße, 63450 Hanau


Kontakt

Sie haben Fragen? 


Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an operativerdatenschutz@ekom21.de



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