zws21

Zweitwohnungssteuer von ekom21

Zweitwohnungssteuer ist das effiziente und erprobte Werkzeug der ekom21 zur Erhebung, Veranlagung und Verwaltung von Zweitwohnungen.

Durch Erleichterung der Datenerhebung und automatisierte Aktualisierung der Daten sorgt zws21 für ein Plus an Bürgernähe. Eine permanente Übersicht über laufende und abgeschlossene Vorgänge bringt größere Transparenz mit sich. Die Optimierung und Automatisierung des Verwaltungsprozesses entlastet Sachbearbeiter*innen und steigert so die Effizienz.

  • Einstieg

    Auf Basis der Einwohnermeldedaten erfolgt die Übernahme relevanter Informationen per Schnittstelle in das Zweitwohnungssteuer-Verfahren. Je Zweitwohnung wird automatisch die Zweitwohnungs-steuerakte angelegt und ein personalisiertes Anschreiben mit Erhebungsbogen generiert. Druck, Kuvertierung und Versand der Erhebungsbögen an die Zweitwohnungsinhaber können automatisiert durch das Druckzentrum der ekom21 erfolgen.

  • Antwortschreiben

    Zweitwohnungsinhaber haben die Möglichkeit, die erfragten Daten online zu übermitteln. So erfolgt eine medienbruchfreie Übernahme. Die Inhaber werden bei der Eingabe durch verschiedene Hilfestellungen, z. B. Rechtsgrundlagen und Erläuterungen von Fachbegriffen, unterstützt.

    Erfolgt die Antwort des Zweitwohnungsinhabers per Post oder Fax, so ordnet das System die Daten nach der Digitalisierung per Barcode-Erkennung automatisch der korrespondierenden Akte zu.

  • Veranlagung

    Nach Kontrolle der erhaltenen Daten samt Anlagen sowie eventueller Anforderung fehlender Dokumente und Informationen (über das Zweitwohnungssteuer-Verfahren) entscheiden die Sachbearbeiter*innen hinsichtlich der Steuerpflicht bzw. Gründen zur Steuerbefreiung.

    Die Steuerhöhe wird entsprechend der jeweiligen Satzung festgelegt. Der Steuerbescheid kann wahlweise im Zweitwohnungssteuer-Verfahren oder im Finanzsystem erstellt werden. In letzterem Fall erfolgt eine automatische Übermittlung der Veranlagungsdaten vom Zweitwohnungssteuer-Verfahren an das Finanzsystem.

  • Rückläufer/Erinnerungen

    Bei Nichtzustellung von Anschreiben, z. B. wegen Umzugs des Empfängers, wird der Vorgang aussortiert und dem Einwohnermeldeamt zur Aufklärung übermittelt. Erfolgt keine fristgerechte Reaktion des Zweitwohnungsinhabers, wird automatisch eine Erinnerung erzeugt und versendet. Erfolgt keine Reaktion auf das Erinnerungsschreiben, kann im Zweitwohnungs-steuer-Verfahren die Steuerlast automatisiert oder manuell geschätzt und veranlagt werden.

  • Fortschreibung

    Der Datenbestand wird zyklisch durch Veränderungen der Meldedaten aktualisiert. Bei Wegfall der Besteuerungsgrundlage, z. B. aufgrund von Wegzug oder Umzug, wird die vorhandene Zweitwohnungs-steuerakte geschlossen. Bei vorliegender Veranlagung werden die Abmeldedaten an das Finanzsystem übermittelt.

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