Der Datenschutz – doch (k)eine Schreckgestalt?
Rückblick auf den 12. Kommunalen Datenschutztag
Der Kommunale Datenschutztag der ekom21 steht in einer langen Tradition, die im Jahr 2009 ihren Anfang nahm. Nach einigen Jahren coronabedingter Pause führte die bewährte Fachveranstaltung in diesem Jahr erneut 120 Personen aus Verwaltung, IT und Rechtsabteilungen der Kommunen sowie weitere Datenschutzinteressierte nach Hanau.
EU-US Datentransfer im Fokus
Eines der diesjährigen Highlights war die Keynote von Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems. Die Keynote gab einen spannenden Einblick in das Thema „internationaler Datentransfer“ mit dem Fokus auf den Datentransfer von der EU in die USA. In den USA gelten andere Datenschutzstandards für die Verarbeitung personenbezogener Daten als in der EU. Schrems hatte geklagt, dass die personenbezogenen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern beim Datenverkehr in die USA trotz des „EU-US Privacy Shields“ nicht ausreichend geschützt sind – und bekam dafür 2020 vor dem Europäischen Gerichtshof Recht. Im Mittelpunkt der Kritik standen dabei in den USA geltende Gesetze wie der Foreign Intelligence Surveillance Act von 1978 und der Cloud-Act, die einen nicht hinreichend kontrollierten Zugriff auf personenbezogene Daten durch staatliche Behörden zulassen.
Derzeit fließen die Daten allerdings wieder, denn auf Schrems' erfolgreiche Anfechtung des EU-US Privacy Shields folgte 2023 das „EU-US Data Privacy Framework“. Das Thema ist damit aber sicherlich noch nicht abgeschlossen und wird Datenschutzaktivistinnen und Datenschutzaktivisten wie Max Schrems auch in Zukunft weiter beschäftigen.
Auf die Keynote folgten über den Tag verteilt ausgewählte Vorträge, die Einstieg und Vertiefung in aktuelle Themen aus der Welt des Datenschutzes gaben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen einen Einblick in die „Auftragsverarbeitung mit der ekom21“, konnten sich über die „Auswirkungen des Data Acts auf öffentliche Stellen“ informieren, erhielten Antworten auf hochaktuelle Fragen zu „Recht und Datenschutz beim Einsatz von ChatGPT und anderen KI-Systemen“ und konnten außerdem von Experten des Kommunalen Dienstleistungszentrums Cybersicherheit der ekom21 lernen, weshalb Datenschutz und Informationssicherheit stets Hand in Hand gehen.
Datenschutz umsetzen, ohne Innovation zu hemmen – mit gutem Datenschutzmanagement
Umsetzung und Gestaltung des Datenschutzmanagements verlangen Kommunen zweifelsohne einige Ausdauer und Ressourcen ab. Sind die Ressourcen knapp, so kann wiederum die Digitalisierung helfen. Hier setzte auch ein weiterer Vortrag zur „Einführung eines Datenschutzmanagement-Systems bei der ekom21“ an, in dem das Team des operativen Datenschutzes seine Erfahrungen aus erster Hand teilte. Am Beispiel der erfolgreichen Einführung der Datenschutzmanagement-Software „Playbook“ in der ekom21 machte das Team Mut, auch beim Datenschutzmanagement die Chancen der Digitalisierung und eines breiten Softwareangebots zu ergreifen. Denn selten ist der Datenschutz selbst das Hemmnis, sondern häufiger sind es noch nicht eingespielte Prozesse, die aber mit Hilfe der geeigneten Software optimiert und ausgereift werden können.
Autonomie und Selbstbestimmung
Nimmt man es beim Wort genau, so bildet das Wort „Datenschutz“ gar nicht vollständig ab, was Datenschutz tatsächlich leistet. Er schützt genau genommen nicht die Daten, sondern vor allem die Menschen, die hinter diesen Daten stehen. Datenschutz ist ein Grundrechtschutz und wahrt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Er ermöglicht, dass jeder und jede Einzelne selbstbestimmt über Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe seiner und ihrer persönlichen Daten entscheiden kann.
Vertrauensfundament
Der Umgang mit diesen schützenswerten Daten gehört zum Tagesgeschäft in öffentlichen Verwaltungen, die ihre Dienstleistungen im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung fortlaufend auch in digitaler Form bereitstellen. Projekte wie das eGovernment Service- und Analyse-Dashboard (eGovSAD) bieten Kommunen innovative Analyse- und Auswertungsmöglichkeiten zur Nutzung ihrer digitalen Services. Sie zeigen auf, welche digitalen Verwaltungsangebote bereits viel und welche Angebote noch zurückhaltend genutzt werden. Die Gründe für Letzteres sind vielfältig, doch ein wesentlicher Aspekt ist die Ungewissheit darüber, wie Daten nach der Eingabe verarbeitet werden. Hier kommt der Datenschutz ins Spiel: Er kann die Akzeptanz für die Digitalisierung stärken und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine digitale Verwaltung fördern – Datenschutz ist das Vertrauensfundament für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung. Zu einer menschenfreundlichen Verwaltungsdigitalisierung, die Bürgerinnen und Bürger in das Zentrum stellt, gehört neben gut zugänglichen und sicheren Services auch der datenschutzkonforme Umgang mit ihren personenbezogenen Daten. Investieren Kommunen in die gute Umsetzung des Datenschutzes, investieren sie damit auch in das Vertrauen ihrer Bürgerinnen und Bürger und in den Erfolg ihrer Digitalisierungsbemühungen.
Rückblick und Ausblick
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine rundum gelungene Veranstaltung mit spannenden Diskussionen und Impulsen.
Für wissbegierige Datenschutzexpertinnen und -experten und alle, die es gerne werden möchten, sei schon mal der 24. September 2025 notiert. Wir würden uns freuen, Sie im nächsten Jahr beim 13. Kommunalen Datenschutztag begrüßen zu dürfen.
Bis dahin bieten wir Ihnen mit folgendem Film gerne einen Rückblick auf Highlights des diesjährigen kommunalen Datenschutztags.