Verbandsversammlung am 08.12.2022
Wichtige Satzungsänderung
Zum 01.01.2023 laufen die Übergangsregelungen zu § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aus und dieser tritt vollumfänglich in Kraft. Dies hat zur Folge, dass alle Leistungen, welche eine öffentliche Verwaltung in einer Wettbewerbssituation erbringt, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind. Dies gilt auch für die meisten Leistungen der ekom21. Jedoch besteht in Abstimmung mit den Finanzbehörden die Möglichkeit, dass ekom21 zahlreiche Leistungen über die Regelung des § 4, Nr. 29 UStG gegenüber Mitgliedern weiterhin umsatzsteuerfrei anbieten kann.
Zur Anwendung dieser Regelung ist es jedoch unabdingbar, dass eine Satzungsänderung des Zweckverbandes beschlossen wird. Diese ist letztmalig in der kommenden Verbandsversammlung am 08. Dezember 2022 möglich.
Für eine Satzungsänderung muss der entsprechende Beschluss mit einer ¾-Mehrheit der satzungsgemäßen Stimmenzahl aller Mitglieder erfolgen. Eine hohe Teilnahmequote bei der Verbandsversammlung am 08.12.22 ist aus diesem Grund extrem wichtig! Wir bitten alle Mitglieder, Ihre Vertreter*innen oder deren Stellvertreter*innen zu entsenden.
Es geht um Ihre Interessen als Kunden der ekom21!
Matthias Drexelius Björn Brede Martin Kuban Bertram Huke Ulrich Künkel
Direktoren ekom21 – KGRZ Hessen