Die Schulungen müssen separat gebucht werden. Folgende Themen werden abgedeckt:
- KI-Kompetenz-Schulung (1/4): KI-Grundlagen — Technik, Risiken, Ethik
- KI-Kompetenz-Schulung (2/4): Rechtsrahmen I - Übersicht und Einstieg in die KI-VO, Rollen, verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI
- KI-Kompetenz-Schulung (3/4): Rechtsrahmen II - Abschluss der KI-VO, weitere Rechtsgebiete, Sanktionen
- KI-Kompetenz-Schulung (4/4): (siehe Übersicht)
Es wird empfohlen, die drei Einheiten in der vorgesehenen Reihenfolge zu absolvieren und im Anschluss das Wahlmodul zu belegen, da in den Einheiten jeweils auf die vorangegangenen Teile Bezug genommen wird. Als Wahlmodule werden folgende Kurse angeboten:
- KI-Kompetenz-Schulung (4/4): Wahlmodul - Prompt Engineering
- KI-Kompetenz-Schulung (4/4): Wahlmodul - Vibe Coding
- KI-Kompetenz-Schulung (4/4): Wahlmodul - KI-Strategie
- KI-Kompetenz-Schulung (4/4): Wahlmodul - Deepdive: Hochrisiko-KI und Grundrechte-Folgenabschätzung
Teil 2 führt in die KI-VO ein: Mit einem praxisnahen Prüfschema und Fallbeispielen lernen Teilnehmer:innen, KI-Systeme rechtlich einzuordnen (u.a.: Handelt es sich überhaupt KI? Welche Rolle nimmt die Organisation ein? Handelt es sich um eine verbotene Praktik? Greifen die Pflichten für Hochrisiko-KI?). Die Live-Online-Schulung wird durch die KREMER LEGAL TECH & OPERATIONS GmbH in Zusammenarbeit mit der Kanzlei KREMER LEGAL durchgeführt und vereint technisches Know-how mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise.
Inhalte
- Verständnis der KI-Verordnung: Vom gestaffelten Zeitplan (inkl. Digital Omnibus on AI) über den Anwendungsbereich bis zur Frage, wer welche Rolle trägt und warum Behörden meist Betreiber sind, durchaus aber auch zu Anbietern werden können.
- Ein Prüfschema für jedes KI-Vorhaben: Mit dem vorgestellten Schema ordnen Sie jedes System rechtlich ein. Eingeübt wird das an Praxisfällen, die unterschiedliche Schwerpunkte der KI-VO beleuchten und auch bereits Auswirkungen der anderen Rechtsgebiete aufzeigen.
- Sachverhalte risikobasiert einordnen: Sie kennen die Risikoklassen und wissen, welche Pflichten Anbieter (Art. 9–15 KI-VO) und Betreiber (Art. 26 KI-VO) treffen, einschließlich der Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO), die öffentliche Stellen vor dem Einsatz von Hochrisiko-KI schulden.
- Die roten Linien der KI-VO: Sie erkennen verbotene Praktiken (von Social Scoring bis zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz)



