Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ekom21.de veröffentlichte Webseite der ekom21 – KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) sowie
ekom21 GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstprüfung vom 16.07.2026.

Die Webanwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barrierefreie Dokumente

Unsere Dokumente, insbesondere PDFs, sind noch nicht barrierefrei. In den Dokumenten können Probleme mit Farbkontrasten, bei der Zugänglichkeit für assistive Technologien sowie weitere Probleme auftreten.

Tastatur- und Screenreader-Zugänglichkeit

  • Auf unserer Webseite gibt es Funktionen, die nicht mit der Tastatur erreichbar bzw. bedienbar sind.
  • Teilweise entspricht die Lese- oder Bedienreihenfolge mit Tastatur oder assistiven Technologien nicht der visuell dargestellten Reihenfolge des Seiteninhalts. Dies kann zur Verwirrung bei Verwendung mit assistiver Technologie oder bei der Tastaturbedienung führen.


Auszeichnung von Inhaltselementen

  • Einige unserer Textformatierungen sind nur durch Design hervorgehoben. Diese Hervorhebungen gehen für Screenreader-Nutzende verloren.
  • Inhalte, die optisch als Liste präsentiert werden, sind nicht als Liste programmiert und werden daher für Nutzende assisitver Technologie nicht als solche angegeben.
  • Des Weiteren kann es auf einzelnen Seiten leere Absätze geben. Dies stört ggf. den Lesefluss von Screenreader-Nutzenden.


Überschriften und Titel

  • Bei einzelnen Seiten ist die Struktur der Überschriften irritierend, da Hauptüberschriften fehlen, teilweise leere Überschriften vorhanden sind und Überschriftebenen übersprungen werde.
  • Auf manchen Seiten befinden sich außerdem visuell erkennbare Überschriften, die nicht als solche gekennzeichnet sind.

Aus manchen Linktexten geht das Ziel des Links nicht hervor. Somit fehlen bei einigen Verlinkungen auf Dokumenten bspw. ein Hinweis auf den Dateityp.

Eingabefelder und weitere interaktive Elemente

Einzelne Feld-Beschreibungen sind nicht korrekt mit den entsprechenden Eingabefeldern verknüpft. Für Nutzende assistiver Technologien erschwert dies die Navigation in Formularen.

Zeitbasierte Medien

Auf unserer Seite befinden sich bewegte Inhalte, welche nicht selbständig stoppen und nicht pausiert werden können. Dies kann für bestimmte Nutzergruppen störend sein.

Responsives Design und Bedienung

  • Bei einzelnen Elementen erscheinen zusätzliche Hinweise, die eingeblendet werden, wenn man mit der Maus über das Element fährt. Diese zusätzlichen Hinweise blenden sich jedoch aus, sobald das Element wieder verlassen wird. Für Nutzende mit einer Bildschirmlupe sind diese zusätzlichen Hinweise ggf. schwer oder nicht erfassbar.
  • Teilwiese erhalten Bedienelemente keinen sichtbaren Fokus. Für Tastaturnutzende ist es daher nicht immer ersichtlich, wo sich der Tastaturfokus befindet, dies ist jedoch vom Browser und der Browser-Einstellung abhängig.

Kontraste

Vereinzelt werden Farben bzw. Farbkombinationen verwendet, die die gesetzlichen Kontrastanforderungen für Text nicht erfüllen. Hierdurch kann es vorkommen, dass Text und Icons schwer erkennbar sind.

Bilder und Grafiken

  • Dekorative Grafiken besitzen teilweise eine Textalternative und werden daher von assistiver Technologie ausgegeben.
  • Einige informationstragende Bilder der Webseite besitzen noch keinen Alternativtext. Das bedeutet, dass für assistive Technologien, z. B. Screenreader, die Bilder noch nicht zugänglich sind.
  • Bedienelemente besitzen teilweise keine Textalternative. Ihre Funktion wird von assistiver Technologie nicht (korrekt) erfasst.


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.07.2026 erstellt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Barriere melden

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an: