ema21
Meldeauskunft automatisch und sicher
ema21 – automatisierte Datenabrufe aus den Melderegistern, aber sicher
Wohin ist Seraphim Specht gezogen? Wohnt Heiner Meise noch in Frankfurt? Wie ist die neue Adresse von Frau Vogelmeier? Wie lautet der frühere Familienname von Amalie Schnurvogel? Ist die Adresse von Reinhard Rabe noch aktuell? All dies sind typische Fragen, die Mitarbeiter der kommunalen Melderegister und Sachbearbeiter in öffentlichen Behörden täglich beantworten. Die Auskünfte dürfen seit dem 01.05.2022 nur noch im automatisierten Verfahren eingeholt werden. Die schriftliche Auskunft ist dann nur in wenigen Fällen zulässig. Und weil sich die Gesetzesgrundlage geändert hat, gelten für ema21 die gesetzlichen Grundlagen nach §§ 34, 34a und 38 BMG. Genauer gesagt bilden wir über ema21 die Personensuche und freie Suche nach § 34a Abs. 2 und 3 BMG ab.
Was bietet ema21?
ema21-Behördenauskunft ist ein datentechnisch sicheres Verfahren, das die einfache Behördenauskunft auf digitalem Wege ermöglicht. Das Verfahren stellt sicher, dass abrufberechtigte Behörden einfache Behördenauskünfte gemäß geltenden BMG aus den Melderegistern elektronisch erhalten und medienbruchfrei in eigene Fachverfahren einbinden können.
Integriert in Fachverfahren und ohne Verzug
Besonders die Integration der einfachen Behördenauskünfte in weitere Fachverfahren – etwa KFZ – ermöglicht Sachbearbeitern der datenabrufberechtigten Behörden, die Auskünfte direkt im gerade genutzten Fachverfahren weiter zu verarbeiten. Zudem bietet die Onlineauskunft nicht nur eine komfortable Personensuche, sondern sofort und ohne zeitliche Verzögerung Antwort auf die jeweilige Anfrage.
Sicherheit geht vor
ema21-Behördenauskunft geht auf Nummer sicher. Nur berechtigte Behörden und Personen erhalten überhaupt Zugriff auf das Verfahren. Danach sind alle Datentransport-Wege zusätzlich gesichert. Der Datenabruf aus Melderegistern ist nur bei Nutzung des Übermittlungsprotokolls XMeld und des Transportprotokolls OSCI-Transport (§ 2 Abs. 1 BMeldDAV) möglich. Alternativ kann der Zugriff auch aus besonders gesicherten verwaltungseigenen Netzen (§ 2 Abs. 4 BMeldDAV) erfolgen. Die Anbindung an das Behördennetz der ekom21 erfolgt über VPN-Anbindung (Virtual Privat Network). Fast alle hessischen Kommunen und alle Kreisverwaltungen nutzen ema21-Behördenauskunft. Darüber hinaus setzen zahlreiche weitere Behörden und öffentliche Stellen in- und außerhalb Hessens ema21-Behördenauskunft ein.
ema21 – auf einen Blick
- digitalisiert die einfache Behördenauskunft
- reduziert personellen und finanziellen Aufwand bei Melderegistern und Anfragern
- beschleunigt die Behördenauskunft und integriert die Ergebnisse in Fachverfahren
- wird sicher über das BSI-zertifizierte Rechenzentrum der ekom21 bereitgestellt