Die Stadt ist Träger der kommunalen Selbstverwaltung und bildet als unterste Organisationseinheit das Fundament der öffentlichen Aufgabenerledigung. Zugleich ist die Stadt erste Anlaufstelle für die Bürger. In den Stadt-Gremien werden lokale Handlungsalternativen diskutiert und entschieden. ekom21 optimiert mit einem umfassenden Lösungs- und Dienstleistungs-Angebot die Verwaltungsprozesse in der Stadt. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur bürgernahen und serviceorientierten Verwaltung, sorgen für den reibungslosen Betrieb aller Prozesse sowie den medienbruchfreien und bequemen Zugang Ihrer Bürger zur Verwaltung. Ob modernes eGovernment, Bürgerbeteiligung, der städtische Internet-Auftritt oder Informationssysteme für die städtischen Mandatsträger – die ekom21 unterstützt Sie.
Der Gesetzgeber hat mit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Personenstandsgesetz (PStG) die elektronische Registerführung im Standesamt vorgegeben.
Nach § 63 Abs. 2 PStV erfolgt die elektronische Übermittlung von Daten zwischen den Standesämtern durch strukturierte Datensätze. Hierfür sind das Datenaustauschformat XPersonenstand und das Übertragungsprotokoll OSCI-Transport zugrunde zu legen.