Bereit zur Nachnutzung

Digitaler Verpflichtungserklärungsantrag demnächst bundesweit möglich

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) haben am 24. August 2021 eine Einzelvereinbarung für die Digitalisierung der Verpflichtungserklärung im Themenfeld Ein- und Auswanderung geschlossen. Damit stehen nun 4,89 Millionen Euro aus den Konjunkturpaketmitteln zum Onlinezugangsgesetz für die Digitalisierung und insbesondere den deutschlandweiten Rollout der OZG-Leistung Verpflichtungserklärung bereit. Für die technische Umsetzung wurde eng mit dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 zusammengearbeitet.

Verpflichtungserklärung für Personen mit Beziehungen ins Ausland relevant

Mit einer Verpflichtungserklärung bekunden eine Person oder eine Organisation gegenüber den Ausländerbehörden ihre Bereitschaft, die Kosten für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person, die sie nach Deutschland eingeladen haben, zu tragen, sofern diese nicht genügend eigene finanzielle Mittel im Rahmen einer Visumbeantragung nachweisen kann. 
Die Verpflichtungserklärung funktioniert dabei ähnlich einer Bürgschaft. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person aus dem Ausland einen Kontakt (z. B. Familienangehörige, Freunde, Bekannte, Partner*in) hat, die/der dauerhaft in Deutschland lebt und für die Person privat einstehen möchte. Auch potenzielle Arbeitgeber*innen können Verpflichtungserklärungen abgeben und somit für ihre ausländischen Beschäftigten eintreten. Bisher war hierfür zum Teil ein mehrfacher Weg zur Ausländerbehörde notwendig. Die Verpflichtungserklärung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Und besitzt mit insgesamt ca. 600 000 abgegebenen Erklärungen pro Jahr daher eine hohe gesellschaftliche Relevanz.

In Hessen ist am 1. September in den Pilotkommunen Offenbach am Main und Wiesbaden die Verpflichtungserklärung online gegangen. Die Städte Marburg, Hanau und Bad Homburg haben es ihnen gleichgetan. Bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels kann durch die neue Online-Lösung der gesamte Prozess von zu Hause aus abgewickelt werden. Dadurch sparen sowohl Nutzer*innen als auch die zuständigen Behörden ab sofort viel Zeit bei der Bearbeitung von Vorgängen.

Weniger Vor-Ort-Termine durch digitale Lösung

Die digitale Antragsstrecke Verpflichtungserklärung wurde leistungsverantwortlich vom Land Hessen in einem OZG-Digitalisierungslabor konzipiert und in der technischen Realisierung eng vom zuständigen Fachreferat begleitet. Die digitale Lösung erleichtert einerseits den Gastgeber*innen die Erklärung durch weniger Vor-Ort-Termine und andererseits der Verwaltung eine sachangemessene Bonitätsprüfung der erklärenden Person und damit eine schnellere Entscheidung. 

Nutzer*innen können die digitale Lösung entweder komplett online zur rechtsverbindlichen Abgabe (mit Authentifizierung über eID, kein Vor-Ort-Termin notwendig) oder teilweise online zur Vorbereitung der Abgabe der Verpflichtungserklärung (nur ein Vor-Ort-Termin zur Abgabe notwendig) bedienen. Dabei kann die Verwaltungs- und ggf. Versandgebühr auch elektronisch bezahlt werden. 

Nach dem erfolgreichen Pilotbetrieb macht sich Hessen nun bereit für den bundesweiten Rollout der digitalen Verpflichtungserklärung – erste außerhessische Pilotkommunen werden im Oktober angeschlossen. 

Durch die Verwendung eines standardisierten Datenaustauschformats (XAusländer) wird nicht nur der sichere und datenschutzkonforme Datenaustausch gewährleistet, sondern auch, dass alle Fachverfahren, die bundesweit in den Ausländerbehörden zur Anwendung kommen, medienbruchfrei an den Onlinedienst angeschlossen werden können. 


Quellen: 
https://www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/OZG/DE/2021/09_digitale-verpflichtungserklaerung.html

https://www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/OZG/DE/2020/verpflichtungserklaerung-go-live.html