
Öffentliche Sicherheit & Ordnung
Verpflichtender Führerschein-Umtausch kommt
43 Millionen Deutsche müssen ihren Lappen abgeben
von Stefan Thomas
Führerscheine im Wandel der Zeit (Sammlung der Stadt Offenbach am Main)
Grundlage
Basis für diesen gigantischen Aufwand ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG, die einen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 zwingend vorschreibt. Die „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)“ ist um die Anlage 8e erweitert worden und bereits in Kraft getreten.
Betroffen sind demnach alle Autofahrer, deren Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde. Konkret handelt es sich hierbei um 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte Führerscheine (noch im Papierformat) sowie weitere 28 Millionen seit dem 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine.
Stufenplan
Um einen nicht zu bewältigenden Ansturm und lange Warteschlangen zu vermeiden, wird das Prozedere entzerrt. Für alle Anträge gilt ein zeitlicher Stufenplan, der einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre berücksichtigt (s. unsere Graphik).
Der Antrag wird geprüft und der neue Führerschein ausgehändigt – bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen ohne weitere Untersuchungen. Zusätzlich werden alle neu ausgegebenen Dokumente in einer zentralen Datenbank erfasst. Dadurch sollen Missbrauch verhindert und Kriminaldelikte leichter aufgedeckt werden.

Prozedere
Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen für die Umtauschaktion Kosten von rund 25 Euro zu. Kleiner Trost: Bei der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen alten Rechts und dem Umtausch von Führerscheinen nach aktuellem Muster werden im neuen Führerschein die Klassen übertragen, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.
Ziel ist, dass nach dem 19. Januar 2033 nur noch EU-Führerscheine im Umlauf sind. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt und weiterhin mit seinem alten „Lappen“ fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Wie eingangs bereits erwähnt, unterstützt die ekom21 mit ihren Verfahren die gesamte Umtauschaktion. Der zuständige Fachbereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ wird seine Kunden über Neuerungen permanent auf dem Laufenden halten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Thomas Kraft
E-Mail: thomas.kraft@ekom21.de
Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des | Tag, bis zu dem der |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.