ema21

Meldeauskunft automatisch und sicher    

Das Fachverfahren ema21-Behördenauskunft erlaubt berechtigten öffentlichen Stellen 
automatisierte Datenabrufe bei kommunalen Melderegister. Das Verfahren ist vielfach gesichert, ersetzt den Postweg und spart damit Zeit und Geld. 
ema21 – automatisierte Datenabrufe aus den Melderegistern, aber sicher

Wohin ist Seraphim Specht gezogen? Wohnt Heiner Meise noch in Frankfurt? Wie ist die neue Adresse von Frau Vogelmeier? Wie lautet der frühere Familienname von Amalie Schnurvogel? Ist die Adresse von Reinhard Rabe noch aktuell? All dies sind typische Fragen, die Mitarbeiter der kommunalen Melderegister und Sachbearbeiter in öffentlichen Behörden täglich beantworten. Allein in Hessen werden jährlich mehrere hunderttausend dieser Anfragen bearbeitet. Teilweise werden die Auskünfte in schriftlicher Form verarbeitet und dann postalisch zwischen zuständiger Meldebehörde und anfragender Behörde ausgetauscht. Das können Kommunen deutlich vereinfachen, denn das Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt in § 38 unter bestimmten Bedingungen auch den automatisierten Abruf der Daten. Hier setzt ema21-Behördenauskunft an.

  • Was bietet ema21?

    ema21-Behördenauskunft ist ein datentechnisch sicheres Verfahren, das die einfache Behördenauskunft auf digitalem Wege ermöglicht. Das Verfahren stellt sicher, dass abrufberechtigte Behörden einfache Behördenauskünfte gemäß geltenden BMG aus den Melderegistern elektronisch erhalten und medienbruchfrei in eigene Fachverfahren einbinden können.

  • Integriert in Fachverfahren und ohne Verzug

    Besonders die Integration der einfachen Behördenauskünfte in weitere Fachverfahren – etwa KFZ – ermöglicht Sachbearbeitern der datenabrufberechtigten Behörden, die Auskünfte direkt im gerade genutzten Fachverfahren weiter zu verarbeiten. Zudem bietet die Onlineauskunft nicht nur eine komfortable Personensuche, sondern sofort und ohne zeitliche Verzögerung Antwort auf die jeweilige Anfrage.

  • Schneckenpost Ade

    Früher hieß es bei der Meldeauskunft: Anfrage formulieren, drucken, kuvertieren und abschicken. Dann war die Meldebehörde am Zug. Manuell bearbeiten, beantworten, erneut kuvertieren und zurückschicken. Die Beantwortung eines jeden herkömmlichen Auskunftsersuchens bedeutete für die Sachbearbeiter erheblichen Zeitaufwand, Portokosten und für die anfragende Behörde meist lange Antwortzeiten. ema21-Behördenauskunft verkürzt den Prozess auf einen Bruchteil der bisher benötigten Ressourcen.

  • Sicherheit geht vor

    ema21-Behördenauskunft geht auf Nummer sicher. Nur berechtigte Behörden und Personen erhalten überhaupt Zugriff auf das Verfahren. Danach sind alle Datentransport-Wege zusätzlich gesichert. Der Datenabruf aus Melderegistern ist nur bei Nutzung des Übermittlungsprotokolls XMeld und des Transportprotokolls OSCI-Transport (§ 2 Abs. 1 BMeldDAV) möglich. Alternativ kann der Zugriff auch aus besonders gesicherten verwaltungseigenen Netzen (§ 2 Abs. 4 BMeldDAV) erfolgen. Die Anbindung an das Behördennetz der ekom21 erfolgt über VPN-Anbindung (Virtual Privat Network). Fast alle hessischen Kommunen und alle Kreisverwaltungen nutzen ema21-Behördenauskunft. Darüber hinaus setzen zahlreiche weitere Behörden und öffentliche Stellen in- und außerhalb Hessens ema21-Behördenauskunft ein. 

ema21 – auf einen Blick
  • digitalisiert die einfache Behördenauskunft
  • reduziert personellen und finanziellen Aufwand bei Melderegistern und Anfragern
  • beschleunigt die Behördenauskunft und integriert die Ergebnisse in Fachverfahren
  • wird sicher über das BSI-zertifizierte Rechenzentrum der ekom21 bereitgestellt


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