Die Gemeinde ist als Träger der kommunalen Selbstverwaltung das Fundament der öffentlichen Aufgabenerledigung und entscheidende Schnittstelle zum Bürger. Zugleich wird in der Gemeinde über Handlungsalternativen diskutiert und entschieden. ekom21 optimiert mit einem umfassenden Lösungs- und Dienstleistungs-Angebot die Gemeinde-Prozesse. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur bürgernahen und serviceorientierten Verwaltung, sorgen für den reibungslosen Betrieb aller Prozesse sowie den medienbruchfreien und bequemen Zugang Ihrer Bürger zur Verwaltung. Ob modernes eGovernment, Bürgerbeteiligung, der Internet-Auftritt der Kommune oder Informationssysteme für die kommunalen Mandatsträger – die ekom21 unterstützt Sie.
AutiSta
Das Fachverfahren AutiSta unterstützt Standesbeamte bei allen Aufgaben, für die sie im Zusammenhang mit Beurkundungen zuständig sind.
Der Gesetzgeber hat mit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Personenstandsgesetz (PStG) die elektronische Registerführung im Standesamt vorgegeben.
Nach § 63 Abs. 2 PStV erfolgt die elektronische Übermittlung von Daten zwischen den Standesämtern durch strukturierte Datensätze. Hierfür sind das Datenaustauschformat XPersonenstand und das Übertragungsprotokoll OSCI-Transport zugrunde zu legen.
Der Gesetzgeber hat mit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Personenstandsgesetz (PStG) die elektronische Registerführung im Standesamt vorgegeben.
Der elektronische Mitteilungsverkehr zwischen den Standesämtern sowie zwischen Standesämtern und anderen Behörden hat im Datenaustauschformat XPersonenstand
zu erfolgen. Außerdem ist für den bundesweiten, rechtskonformen Austausch von elektronischen standesamtlichen Daten das Übertragungsprotokoll OSCITransport zugrunde zu legen. Die ekom21 dient hierbei als Clearingstellenbetreiber für Hessen: Sie übernimmt den sicheren Datentransport, sorgt für Zustellung und Unveränderbarkeit der Daten.