XPersonenstand

Elektronischer Mitteilungsverkehr im Standesamt

Nach § 63 Abs. 2 PStV erfolgt die elektronische Übermittlung von Daten zwischen den Standesämtern durch strukturierte Datensätze. Hierfür sind das Datenaustauschformat XPersonenstand und das Übertragungsprotokoll OSCI-Transport zugrunde zu legen.
  • Was bietet XPersonenstand?

    Die ekom21 bietet seit dem 01.03.2011 die Datenübermittlungen über XPersonenstand an. Alle spezifizierten Nachrichten, die im Fachverfahren AutiSta implementiert wurden, können von einem Standesamt zum anderen elektronisch versendet werden. Die elektronische Übermittlung von Daten zwischen Standesämtern und zwischen Standesämtern und anderen Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen erfolgt gem. § 63 Abs. 1 PStV unmittelbar oder über Vermittlungsstellen. 

  • Clearingstelle

    Die ekom21 stellt als Clearingstellenbetreiber für Hessen eine Vermittlungsstelle dar. Die Clearingstelle empfängt und versendet Nachrichten über OSCI-Transport. Sie sorgt u. a. dafür, dass beim Nachrichtenempfang die Nachrichten für ein Standesamt vom sog. Intermediär (vergleichbar mit einem eMail-Postfach) abgeholt, entschlüsselt, auf Schemakonformität geprüft und dann an das Fachverfahren weitergeleitet werden. Beim Nachrichtenversand übernimmt die Clearingstelle den sicheren Transport der Daten an den Empfangs-Intermediär. Vor dem Versenden der Nachrichten muss zunächst über eine DVDV-Abfrage (Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis) geklärt werden, ob der Empfänger die elektronische Nachricht empfangen kann, welche Zertifikate für die Verschlüsselung zu verwenden sind und an welche Intermediärs-Adresse die Nachricht geschickt werden muss.
    Damit der bundesweite Nachrichtenversand funktioniert, müssen alle Standesämter und deren Kommunikationspartner im DVDV eingetragen sein. 

Mit XPersonenstand werden die elektronische Registerführung und die Führung der elektronischen Sammelakten sinnvoll ergänzt und die Prozesse im Standesamt effizienter abgewickelt. Die im AutiSta-Posteingang eingegangene Mitteilung kann medienbruchfrei in die Vorgangsbearbeitung des Fachverfahrens übernommen werden. Wenn der Registereintrag elektronisch vorliegt, kann der Hinweis sofort in das Register verfügt werden.
Je mehr Alteinträge bereits elektronisch nacherfasst sind, desto effizienter kann die Arbeit am Standesamt gestaltet und umso besser können Synergieeffekte genutzt werden.

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