
ekom21 hat Federführung
Registermodernisierung in Hessen
Was ist die Registermodernisierung?
Mit der Registermodernisierung soll das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt werden. Das bedeutet: Daten und Nachweise, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen künftig – auf Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen – nicht erneut erhoben werden müssen sondern direkt von den zuständigen öffentlichen Stellen abgerufen werden können. Um dieses Ziel zu erreichen müssen die fachlichen, rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Dazu stellt das Bundesverwaltungsamt (BVA) das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) zur Verfügung. NOOTS bildet die zentrale technische Plattform, um den Datenaustausch zu ermöglichen. Es enthält alle Komponenten, die man braucht, um ausgehend von einem Onlinevorgang, Nachweise im zuständigen Register abzurufen. Dazu zählen z. B. das zuständige Register für den Nachweisabruf zu ermitteln, die Berechtigung für den Abruf zu prüfen und den verschlüsselten Transport der Daten durchzuführen.
Eine weitere Säule der Registermodernisierung ist der Identitätsdatenabruf (IDA). Der Identitätsdatenabruf dient dazu die dafür vorgesehenen Register mit der eindeutigen Identitätsnummer zu versorgen, Basisdaten abzugleichen und die zweifelsfreie Identifikation eines Antragstellenden zu ermöglichen. Als registerübergreifende Identifikationsnummer (IDNr) dient die bereits vorhandene steuerliche Identifikationsnummer.
Um Transparenz über den Datenfluss in Zusammenhang mit der Verwendung der Identifikationsnummer zu schaffen, kommt als weitere RegMo-Komponente das Datenschutzcockpit (DSC) zum Einsatz. Bürgerinnen und Bürger können über das DSC einsehen, welche Daten wann und zu welchem Zweck an wen übertragen wurden. Die Umsetzung von Transparenz, Datenschutz und Datensparsamkeit spielt bei der Registermodernisierung eine zentrale Rolle.
Welche Register sind betroffen?
Die betroffenen Register ergeben sich aus der Anlage zu § 1 Identifikationsnummerngesetz (IDNrG).
Nach aktuellem Stand sollen bis Ende 2028 zunächst die folgenden Register angeschlossen werden:
1. Melderegister
2A. Geburtenregister (elektronisch geführte Personenstandsregister)
2B. Eheregister (elektronisch geführte Personenstandsregister)
2C. Lebenspartnerschaftsregister (elektronisch geführte Personenstandsregister)
2D. Sterberegister (elektronisch geführte Personenstandsregister)
13A. eID-Karte-Register
21A. Personalausweisregister
22A. Passregister
23. Ausländerdateien nach § 62 der Aufenthaltsverordnung
30. Verzeichnis der gemäß § 14 der Gewerbeordnung angezeigten Gewerbebetriebe
Nach 2028 sollen sukzessive weitere Register folgen.
Was bedeutet das konkret für hessische Kommunen?
Kommunen sollten sich frühzeitig mit den fachlichen, organisatorischen und möglichen technischen Anforderungen auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere, wenn ein betroffenes Register in der Kommune selbst betrieben wird, da dann die technische Anbindung an die Komponenten der Registermodernisierung vor Ort erfolgen muss. Bei Registern, die zentral im Rechenzentrum der ekom21 betrieben werden, ist das Ziel die Kommunen weitestgehend von diesen Aufgaben zu befreien. Es werden aber auch dann fachliche und organisatorische Aufgaben in der Kommune verbleiben. Die ekom21 wird zusammen mit dem Land Hessen über die weiteren Umsetzungsschritte informieren.
Noch Fragen?
Bei Fragen können Sie gerne eine E-Mail an das Team der ekom21 schreiben: RegMo@ekom21.de

