Erfahrungsbericht aus Wiesbaden

Digitale Verpflichtungserklärung erhält viel Zuspruch

Tugberk Asirt; Elena Ott; Gizem Kaplan und Stefan Weis.
v.l.n.r.: Tugberk Asirt, Elena Ott, Gizem Kaplan, Stefan Weis

Verpflichtungserklärungen gehören zum Alltagsgeschäft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ausländerbehörden. Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat werden bei den Ämtern pro Jahr ca. 600.000 Verpflichtungserklärungen abgegeben. Die Erklärung ist damit eine gesellschaftlich sehr relevante Verwaltungsleistung.

Mit einer Verpflichtungserklärung dokumentiert und versichert eine Person gegenüber der Ausländerbehörde ihre Bereitschaft, die Lebensunterhaltskosten einer ausländischen Person, die sie nach Deutschland eingeladen hat, selbst zu tragen, wenn diese über keine oder zu geringe finanzielle Mittel verfügt. Sich verpflichtende Gastgeberinnen und Gastgeber erklären also, für die ausländische Person privat einzustehen und eine Art Bürgschaft zu übernehmen. Verpflichtungserklärungen werden in einigen Fällen auch von potenziellen Arbeitgebern abgegeben, um für ihre ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzustehen.

Vor der Digitalisierung der Verpflichtungserklärung waren für die Gastgeberinnen und Gastgeber in der Regel mehrere Behördengänge nötig. Nicht selten waren diese mit langen Wartezeiten durch ein überlaufenes Terminsystem verbunden.
Seit der Digitalisierung des Angebots ist das nicht mehr so: Verpflichtungserklärungen können digital von Zuhause eingereicht werden und gelangen medienbruchfrei an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern.

Das digitale Angebot wurde Ende 2020 in Hessen – zunächst in den Pilotkommunen Wiesbaden und Offenbach – erprobt und ist seit Mitte 2021 auch bundesweit an erste Kommunen angeschlossen. Die ekom21 verantwortet seit Beginn im Auftrag des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie für das federführende Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg im Themenfeld Ein- und Auswanderung die technische Umsetzung und Begleitung.
Zur Einführung der digitalen Verpflichtungserklärung berichteten wir bereits hier ausführlich.

Als Digitalisierungspartnerin steht die ekom21 im regen Austausch mit Kommunen, die die Verpflichtungserklärung bereits digital bereitstellen und entwickelt die digitale Antragsstrecke auf Basis rückgemeldeter Erfahrungen stetig weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachstelle Verpflichtungserklärung des Wiesbadener Amts für Zuwanderung und Integration haben berichtet, was sich seit der Digitalisierung vor drei Jahren verändert hat und teilen ihre positiven Erfahrungen in folgendem Videobeitrag.

Der Erfahrungsbericht aus der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden zeigt, dass die digitale Verpflichtungserklärung die Abwicklung der Prozesse und Bearbeitung der Verfahren beschleunigt – zu aller Seiten Zufriedenheit. Sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Kunden profitieren von der digitalen Verpflichtungserklärung.
Dass digitale Verwaltungsdienstleistungen im Allgemeinen bei den Bürgerinnen und Bürger viel Zuspruch erhalten, beobachtet auch Stefan Weis und berichtet für Wiesbaden, „dass das Onlineverfahren schon fast über 70 Prozent aller Anträge ausmacht, die (bei uns) in der Verwaltung gestellt werden.“

Die ekom21 bedankt sich für den wertvollen Austausch mit dem Wiesbadener Amt für Zuwanderung und Integration und die spannenden Einblicke in die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.