EfA-Leistungen
Das Land Hessen entwickelt im Rahmen seiner Federführungen im arbeitsteiligen Vorgehen von Bund und Ländern zur gemeinsamen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mehrere Online-Antragsverfahren als so genannte EfA-Leistungen. Diese EfA-Leistungen werden als Software as a Service zur Nutzung durch andere Länder und Kommunen bereitgestellt. Das Land hat u. a. die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen („ekom21“) – Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Mitglied u.a. das Land Hessen ist – mit der Entwicklung und dem Betrieb solcher EfA-Leistungen beauftragt.
Die Nachnutzung der Leistungen kann insbesondere über den Fit-Store der FITKO AöR beauftragt werden – weitere Informationen finden Sie unter www.fitko.de/fit-store.
Nachfolgend finden Sie die allgemeine EfA-Leistungsbeschreibung für EfA-Leistungen von der ekom21 – KGRZ Hessen sowie alle Informationen rund um die EfA-Leistungen des Landes Hessen, die durch ekom21 bereitgestellt werden:
Hier gehts zur allgemeinen EfA-Leistungsbeschreibung:Allgemeine EfA-Leistungsbeschreibung
Hier finden Sie Dokumente zu den jeweiligen EfA-Projekten:
- Breitband
- ALG II / Bürgergeld- Mit unserer digitalen Plattform civento können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert Anträge auf Bürgergeld stellen und verwalten. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten des Prozesses und sorgen für eine effiziente Abwicklung. Neben dem allgemeinen Erstantrag gibt es auch die Antragsstrecke "Weiterbewilligungsantrag" sowie "Veränderungsmitteilung". Für Geflüchtete aus der Ukraine steht der Erstantrag auch in kyrillischer Schrift zur Verfügung. 
- Eheschließung
- Digitaler Führerscheinantrag- Mit diesem Antrag können Bürgerinnen und Bürger ihren Führerschein online beantragen und verlängern. Wir sorgen für eine sichere und transparente Abwicklung aller Schritte, damit Sie schnell wieder mobil sind. - Im Rahmen der OZG-Umsetzung werden durch das Hessische Verkehrsministerium seit 2019 sämtliche relevanten Geschäftsvorfälle im Bereich Führerscheinantrag nutzungsfreundlich und medienbruchfrei digitalisiert und in Hessen sowie im restlichen Bundesgebiet gemäß dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA-Prinzip) ausgerollt. Die Leistung "Führerscheinantrag" ist aufgrund ihrer hohen Fallzahlen und Reichweite eine der wichtigsten, gleichzeitig aber auch eine der anspruchsvollsten Leistungen der OZG-Umsetzung. - Durch die vollständige und nutzerfreundliche Digitalisierung von der Antragsstellung bis hin zur Schnittstelle in die Fachverfahren ist der digitale Antrag auch für die Sachbearbeitung in den Fahrerlaubnisbehörden ein echter Gewinn. 
- Personenbeförderungsgenehmigung- Unternehmen im Personenbeförderungsbereich profitieren von unserer digitalen Plattform, um Genehmigungen für ihre Fahrzeuge und Mitarbeitende schnell und effizient zu erhalten. Die Online-Antragsstrecke für die Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung und Übertragung von Taxi- und Mietwagengenehmigungen zur Nutzung im Produktivbetrieb in Hessen ist im September 2021 freigegeben worden. Fachexpertinnen und Fachexperten hessischer Kommunen unterstützten das Verkehrsministerium bei der Entwicklung. Wir entwickeln im Rahmen des OZG-Projektes "Personenbeförderungsgenehmigung" diesen Online-Dienst nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) weiter. 
- Verpflichtungserklärung- Mit einer Verpflichtungserklärung bekundet eine dritte Person seine Leistungsbereitschaft, als Gastgeberin oder Gastgeber die Kosten für den Lebensunterhalt einer Ausländerin oder eines Ausländers zu tragen. So kann ihr oder ihm – zum Beispiel zu Besuchszwecken – die Einreise nach Deutschland und der Aufenthalt im Bundesgebiet mit einem Visum ermöglicht werden, auch wenn nicht genug eigene Mittel vorhanden sind. Die Verpflichtungserklärung funktioniert dabei ähnlich einer Bürgschaft. Der Verpflichtungsgebende oder die Verpflichtungsgeberin hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des oder der Einreisenden einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden.