Gremien
ekom21 - KGRZ
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das oberste Beschlussorgan der ekom21-KGRZ Hessen. Sie besteht aus den gewählten bzw. entsandten Vertretern der 540 (Stand 07/2025) Mitglieder. Diese sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zweckverbände und ähnliche Institutionen Die Verbandsversammlung tritt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung zusammen.
Die Verbandsversammlung entscheidet über die ihr kraft Gesetzes und Satzung zugewiesenen Aufgaben sowie alle wichtigen Angelegenheiten der Körperschaft ekom21 – KGRZ Hessen. Sie wählt die Mitglieder des Verbandsvorstandes und der Ausschüsse.
Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand besteht aus fünfzehn ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die von der Verbandsversammlung für die Wahlzeit (5 Jahre) der kommunalen Vertretungskörperschaften gewählt werden. Der Verbandsvorstand tritt so oft zusammen, wie es die Geschäfte erfordern. Er gibt Beschlussempfehlungen für die Verbandsversammlung. Die Sitzungen des Vorstands finden nicht öffentlich statt. Der Verbandsvorsitzende ist Dienstvorgesetzter der Mitglieder der Geschäftsführung.
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss wird jeweils zu Beginn einer Wahlperiode durch Beschluss der Verbandsversammlung gebildet. Er besteht aus 24 Mitgliedern, die alle auch Mitglied in der Verbandsversammlung sein müssen. Der Finanzausschuss gibt Beschlussempfehlungen für die Verbandsversammlung und tagt ebenfalls nicht öffentlich, in der Regel zweimal jährlich.
ekom21 GmbH
Gesellschafterversammlung
Die ekom21 GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der ekom21-KGRZ Hessen. In der Gesellschafterversammlung der GmbH wird die Körperschaft durch den Vorstandsvorsitzenden vertreten. Sie tagt nicht öffentlich mindestens einmal jährlich.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der GmbH hat elf stimmberechtigte Mitglieder, welche vom KGRZ und den hessischen kommunalen Spitzenverbänden bestellt werden. Dazu kommen zwei beratende Mitglieder, die seitens der Personalvertretung benannt werden. Der Aufsichtsrat unterstützt die Arbeit der Geschäftsführung und kontrolliert deren Ordnungsmäßigkeit. Er tagt mindestens zweimal jährlich in nicht öffentlicher Sitzung.
Downloadbereich Strategiemeeting
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