fis21

Alles rund um Fischereischeine

Der Fischereischein, der im jeweiligen Landesrecht "FischG" geregelt wird, ist eine Bescheinigung, die Inhaber*innen erlaubt, in Deutschland zu fischen. Grundvoraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann.
  • Was bietet fis21?

    Das Fachverfahren fis21 (Fischereischein) dient der Erfassung und Verwaltung von Fischereischeinen. Über einen einfachen Vorgang wird der Fischereischein vom Antrag bis zur Erteilung erfasst. Die fertigen Fischereischeine können anschließend direkt bedruckt werden. Ergänzend dazu stehen weitere Vorgänge wie z. B. die Verlängerung, die Ersatzausstellung oder der Entzug zur Verfügung. Die entsprechenden Laufzeiten, Scheine und Gebühren werden dabei an das jeweilige Landesrecht angepasst. Die automatische Anbindung an die eAkte, die Gebührenkasse und den Bürgermonitor stellt dabei einen erheblichen Mehrwert dar. Das einheitliche Look-and-Feel sowie die gleiche bzw. ähnliche Vorgangs- und Programmlogik erleichtern die tägliche Sachbearbeitung in den Bürgerbüros oder Bürgerservices.

  • Controlling

    Über das Controlling in fis21 können die in dem jeweiligen Bundesland gültigen Abgaben nach Zeitraum ermittelt und angezeigt werden. Zusätzlich stehen die für das Bundesland gültigen Abgabeformulare fertig ausgefüllt zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Erstellen von Kontrolllisten, Statistiken und Excelexporten komplettiert den Controlling-Bereich.

  • Schnittstellen

    fis21 bietet eine Schnittstelle zu emeld21 zur Übernahme von natürlichen Personen und zur Ermittlung des aktuellen Hauptwohnsitzes, um die Zuständigkeit zu klären. Zusätzlich können Gebühren und Abgaben direkt über die Gebührenkasse kassiert werden. Zur Kommunikation mit weiteren Fachverfahren werden z.B. WebServices angeboten.

fis21 – alles auf einen Blick 
  • Antrag Fischereischein
  • Antrag Jugendfischereischein
  • Antrag Sonderfischereischein
  • Verlängerung, Ersatz und Entzug von Fischereischeinen
  • Gebührenabgabe
  • Kontrollliste
  • Anbindung eAkte
  • Anbindung Bürgermonitor 


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Foto von Gabi Göpfert
UBL Vertrieb / Marketing

Zuständig für:

RodgauNordhausen
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