Landesaufnahme afghanischer Familienangehöriger

Neuer civento-Prozess für Antragsverfahren

Die Erstaufnahmeeinrichtung Hessen in Gießen (© RP Gießen)

Anträge über civento

Nachdem das Bundesinnenministerium dem hessischen Landesaufnahmeprogramm zugestimmt hat, ist seit dem 15. Juni 2023 die Antragsstellung über das civento-Portal möglich.
Gedacht ist das Programm für afghanische Bürger*innen, die Familienangehörige nach Hessen holen möchten. Darunter zählen Verwandte ersten und zweiten Grades (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister oder Enkel). Das Landesaufnahmeprogramm ist auf 1.000 Personen beschränkt.

Das Online-Antragsverfahren wurde vom Fachbereich „Digitalisierung Land/Bund“ der ekom21 innerhalb kurzer Zeit umgesetzt. Der civento-Prozess ist dabei so ausgelegt, dass ein gemeinsamer Antrag für alle in Frage kommenden Familienangehörige ausgefüllt werden kann.

Schritt für Schritt

Nach erfolgter Registrierung können Antragstellende mit der Dateneingabe im Menüpunkt „Personen erfassen“ beginnen. Schritt für Schritt werden Antragstellende durch die Eingabemasken geführt. Ein Wechsel von der deutschen in die englische Sprache ist jederzeit möglich. Plausibilitätsprüfungen in civento stellen sicher, dass keine entscheidenden Informationen vergessen werden.

Neben allgemeinen Hinweisen und Erläuterungen zur Antragstellung gibt das ekom21-Verfahren auch detailliert Auskunft über die erforderlichen Dokumente, die dem Antrag beizufügen sind. Die für die Bearbeitung notwendigen Ausweise, Pässe, Urkunden, Nachweise oder Auszüge können durch ein einfach zu bedienendes Uploadverfahren dem Antrag problemlos als PDF- und JPG-Dateien zugefügt werden. Zusätzliche Sicherheit bei der Antragstellung geben Pop-Up-Fenster (Tooltipp), die Muster von jenen afghanischen Dokumenten anzeigen, die mit eingereicht werden müssen.

Einfache Handhabung

Mit der Funktion „Weitere Personen erfassen“ kann jederzeit die Aufnahme zusätzlicher Familienmitglieder beantragt werden. Zudem ist eine Übersicht aller Personen, für die ein Antrag gestellt wurde, unter dem Menüpunkt „Angaben zu Ihren Familienangehörigen“ abrufbar. Zudem lassen sich über das Portal einfach und komfortabel Unterlagen nachreichen und Adressdaten (beispielsweise bei Umzug der antragstellenden Person) ändern. Anträge auf Teilnahme an dem Aufnahmeprogramm müssen bis zum 31. Dezember 2023 von den bereits in Hessen lebenden Verwandten bei dem Regierungspräsidium Gießen im Online-Antragsverfahren unter Vorlage der erforderlichen Nachweise eingegangen sein. Zugelassen sind für das Programm 1.000 Anträge. Das Regierungspräsidium Gießen kann selbst die Anträge online bzw. offline schalten, falls diese Zahl erreicht wird.