Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) 

Für eine inklusive digitale Welt

©LBIT - Regierungspräsidium Gießen

Barrierefreiheit im digitalen Bereich bedeutet, dass Informationen und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen genutzt werden können. Das LBIT unterstützt öffentliche Stellen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen und ihre digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen.

Eine Hilfestellung des LBIT und der ekom21 sind die bereitgestellten Checklisten für barrierefreie Webseiten und Anwendungen. Diese Checklisten dienen als praktische Leitfäden, um sicherzustellen, dass einige Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Sie bieten konkrete Handlungsempfehlungen und helfen dabei, mögliche Barrieren zu identifizieren, zu beseitigen und bereits bei der Entwicklung zu vermeiden. Die Checklisten des LBIT und der ekom21 umfassen verschiedene Bereiche der Barrierefreiheit, wie beispielsweise die Gestaltung von Texten, die Navigation auf der Webseite, die Verwendung von Farben und Kontrasten sowie die Bedienbarkeit mit assistiven Technologien. Durch das systematische Abhaken der einzelnen Punkte lässt sich sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht werden.

Gemeinsam mit dem LBIT haben wir als ekom21 Schulungs- sowie Beratungsleistungen erarbeitet. Diese dienen zum einen zur Sensibilisierung in dem Thema. Denn viele Annahmen über Barrierefreiheit beruhen auf falschen Vorstellungen. Zum anderen unterstützen unsere Leistungen Sie praktisch bei der Umsetzung der Anforderungen digitaler Barrierefreiheit.

Checklisten Barrierefreie IT
Zusammenarbeit ekom21 und LBIT

Die Zusammenarbeit zwischen dem Landeskompetenzzentrum und der ekom21 findet auf verschiedenen Ebenen statt. Sie reicht von der gegenseitigen Beratung bis hin zur gemeinsamen Erstellung von Unterstützungen, wie z. B. den Checklisten.

Das LBIT hat die Ausbildung unserer Expert*innen für barrierefreie IT übernommen. Dies bedeutet für Sie als unsere Kunden ganz praktisch, dass unsere Expert*innen Sie immer im Sinne der hessischen Gesetze beraten. Durch unsere Beratungs- und Schulungsleistungen erhalten Sie das notwendige Wissen sowie Handwerkszeug, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Gleichzeitig richten wir als ekom21 unsere Produkte auf die geforderte Konformität aus. Seit Januar 2023 haben wir unsere Digitalisierungsprodukte, wie z. B. cms21, civento und esina21, auf Barrierefreiheit getestet. Das LBIT berät uns hierbei, wie Lösungsmöglichkeiten aussehen könnten, damit wir unsere Produkte weiter verbessern können. Auch hiervon profitieren Sie, indem Sie von uns zumindest technisch barrierefreie Produkte erhalten.

Gemeinsam nehmen wir an Veranstaltungen teil oder organisieren sie. Durch diesen Schulterschluss können wir die Digitalisierung voranbringen, von der alle Menschen profitieren. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei der barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote.

Nicht zuletzt stellen wir als ekom21 die Schnittstelle zwischen unserer kommunalen Familie und dem LBIT dar. So können wir Ihre Bedarfe ermitteln und Hürden bei Ihrer Umsetzung feststellen. In gemeinsamen, regelmäßigen Abstimmungen fließen diese Erfahrungen ein, welche wiederum als Anlass genommen werden, um neue Unterstützungen zu etablieren.

Gemeinsam mit dem LBIT schaffen wir eine inklusive digitale Welt!