Eheanmeldung mit Hilfe von EfA-Prinzip
Paare in Bad Homburg und Wiesbaden
erledigen Hochzeitsbürokratie jetzt digital
Bei einer Hochzeit steht so Einiges auf der To-Do-Liste: Neben der Kleiderauswahl, den Gästelisten und der Musikplanung für das Fest müssen Paare vor und nach dem Ja-Wort auch bürokratische Angelegenheiten klären. Ab sofort ist das für Bürger*innen der hessischen Kommunen Bad Homburg und Wiesbaden einfacher.
Neue Onlineanträge in Bad Homburg
Diese Anträge im Kontext der Eheschließung können in Bad Homburg nun online erledigt werden:
- (Vor-)Anmeldung der Eheschließung
Vor jedem Ja-Wort steht in Deutschland die (Vor-)Anmeldung der Eheschließung. Dafür wählt das Paar beispielsweise Wunschdatum und -ort der standesamtlichen Trauung online aus und kann alle benötigten Dokumente direkt digital übermitteln. Über eine Kalenderfunktion geht das nun im Onlineantrag. - Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
Internationale Paare benötigen neben den einschlägigen Dokumenten zur Anmeldung oft auch ein Ehefähigkeitszeugnis für die Hochzeit im Ausland. Dieses Zeugnis beweist, dass der Eheschließung keine Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen und kann nun online beantragt werden.
Neue Onlineanträge in Wiesbaden
Verstärkung bekommt Bad Homburg von der zweiten hessischen Pilotkommune Wiesbaden. Hier können Paare ab sofort die folgenden Leistungen online beantragen:
- Ausstellung der Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden
Zu geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften benötigen Paare nach der Eheschließung für viele Lebenssituationen weitere Urkunden. Diese kann in Bad Homburg und Wiesbaden jetzt digital beantragt werden. - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Wenn Paare im Ausland oder vor einer offiziellen ausländischen Stelle geheiratet haben, können sie ihre Eheschließung nachbeurkunden lassen.
Lediglich für einen Termin zur Prüfung der Ehegeschäftsfähigkeit im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung müssen Paare in Bad Homburg zukünftig noch persönlich vorstellig werden.
Hessisch-bremische Kooperation
Die Onlineanträge entwickeln die Länder Bremen und Hessen im Rahmen eines Verwaltungsabkommens von Februar 2022 gemeinsam mit dem IT-Dienstleister ekom21. Die Entwicklungen sind Teil des Bremer Themenfelds Familie & Kind und werden nach dem sogenannten Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) umgesetzt. Das heißt: Ein Land – oder, wie in diesem Fall, eine Kooperation aus zwei Ländern – setzt Onlineanträge um, die dann andere Länder schrittweise anschließend nutzen können.
Die Anträge sind bereits so konzipiert, dass Standesämter deutschlandweit sie auch leicht einrichten und nutzen können. Bereits zehn Länder haben dieses Potenzial der Onlineanträge entdeckt und eine unverbindliche Absichtserklärung für die anschließende Nutzung unterschrieben.
Jährlich gibt es in Deutschland circa 400.000 Eheschließungen. Wenn die notwendige Bürokratie größtenteils online über die Bühne geht, bedeutet das eine Erleichterung für Verwaltung sowie Bürger*innen zugleich.