Digitale Hilfe in schwierigen Zeiten
ekom21 stellt Onlineformular für Ukrainegeflüchtete fertig
Dieser Antrag ist nun seit dem 01. August 2022 verfügbar und kann von den Kommunalen Jobcentern in Deutschland, im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes, bis 31. Dezember 2022 kostenfrei genutzt werden.
Seit Beginn des Ukrainekonflikts sind schätzungsweise 900.000 Ukrainer*innen nach Deutschland gekommen, um dem Krieg in ihrer Heimat zu entfliehen. Seit dem 01. Juni 2022 haben diese Menschen Anspruch auf Grundsicherung (ALG II). Damit die Hürden zur Beantragung möglichst gering sind, hat die ekom21 mit dem Ministerium für Soziales und Integration eine Kurzantragsstrecke auf ALG II für Geflüchtete aus der Ukraine mithilfe der Digitalisierungsplattform civento entwickelt.
Die Antragsstrecke ist eine vereinfachte Form des bereits bekannten und erfolgreichen ALG-II-Erstantrags. Die Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich in dieser Antragsstrecke die Felder und Erklärungen in kyrillischer Schrift anzeigen zu lassen, damit die Antragsstellung für diese Menschen so einfach wie möglich erfolgen kann. Die Jobcenter erhalten die Anträge dann, wie gewohnt, in deutscher Sprache.
„Damit leisten wir wichtige Unterstützungsleistung für Geflüchtete in diesen schwierigen Zeiten“, so ekom21-Geschäftsführer Matthias Drexelius.
Man hat sich bewusst entschieden, den Antrag auf der Grundlage des ALG II-Erstantrags zu entwickeln, da dieser bereits erprobt sei und äußerst erfolgreich genutzt werde. Inzwischen wurden bereits über 50.000 Anträge über diesen Weg bearbeitet. „Dies spiegelt den Erfolg des Antrags wieder und zeigt uns, dass dieser Onlineantrag eine echte Erleichterung für die Kommunen ist“, fasst Drexelius zusammen.