Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Behördenauskunft jetzt effizienter

Über die Funktion „Behördenauskunft“ können ab sofort in AutiSta Daten zu einer Person aus dem eigenen oder aus einem fremden Melderegister abgerufen werden. Dem Standesamt ist es damit möglich, schnell und einfach aktuelle Daten zu überprüfen und in die Fachanwendung AutiSta zu überführen. So lässt sich zum Beispiel eine Adressänderung direkt in den zu bearbeitenden Vorgang übernehmen. 

Als BSI-zertifiziertes Rechenzentrum achtet die ekom21 dabei immer auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes. Nur berechtigte Behörden und Personen erhalten Zugriff auf das Verfahren. Unterschieden wird dabei zwischen Datenweitergabe und Datenabruf. Eine Datenweitergabe liegt vor, wenn eine Verwaltungseinheit wie das Standesamt, Daten aus dem eigenen Melderegister abruftWenn eine Behörde Daten aus einem fremden Melderegister abruft, handelt es sich um einen Datenabruf.

Die Integration der Behördenauskünfte erfolgt über ema21, ein datentechnisch sicheres Verfahren der ekom21, das die einfache Behördenauskunft, d.h. ein automatisiertes Abrufverfahren, auf digitalem Wege ermöglicht. Abläufe werden somit optimiert und die Effizienz gesteigert.

Die Auskunft ist bundesweit möglich, wenn das jeweilige Bundesland dies unterstützt (das ist in den meisten Bundesländern der Fall). Für die hessischen emeld21-Kunden der ekom21 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Kosten im Standesamt an.