Digitalisierung des Genehmigungsprozesses
für Tiefbaumaßnahmen im Breitbandausbau nach Telekommunikationsgesetz im
EfA- / OZG-Verfahren
Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) vereinen die federführenden Länder Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen mit der ekom21 - KGRZ Hessen entscheidende Vernetzungen, Werkzeuge und Vertragskonstellationen und verbessern das Zusammenspiel der Akteure im Gigabitausbau wesentlich. Ziel sind volldigitalisierte Genehmigungsprozesse für Tiefbaumaßnahmen im Breitbandausbau.
Ziel
Das digitale Zustimmungsverfahren zur Nutzung öffentlicher Wege im Breitbandausbau beschleunigt das Verfahren zur Leitungslegung nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 127 TKG Absätze 1,2, 3,6, 7 und 8). Telekommunikations- und Planungsunternehmen können nunmehr auf schnellere Bearbeitung durch Nutzung des Online-Antrags hoffen. Aktuell testen länderübergreifend Pilotkommunen das Antragsportal unter Realbedingungen. In enger Zusammenarbeit haben Hessen und Rheinland-Pfalz als Federführer des Projekts den Grundstein für eine optimierte Vorgehensweise gelegt.
Funktion
Technisch herausragend stellt sich vor allem ein Geoinformationssystem (GIS), also die Einbindung einer interaktiven Karte dar. Diese wählt entsprechend der Lokation des Bauvorhabens den Ausschnitt für die antragstellende Person aus. Anschließend kann der Leitungsweg in eben dieser Karte skizziert werden. Auf Grundlage der Karte arbeiten Kommune und Telekommunikationsunternehmen interaktiv auf identischer Datenbasis zusammen.
Um diesen Prozess abzubilden, wurde ein speziell auf die Anforderungen der zukünftigen Nutzenden zugeschnittenes Portal entwickelt, das sich in einem geschützten Bereich befindet. Um die Telekommunikationsunternehmen zu verifizieren, beantragt die Kommune einen Zugang für ihre Kontaktpersonen. Nach einer Registrierung erhalten die Telekommunikationsunternehmen die Zugangsdaten. Neben der Antragstellung ist eine Aktenführung abgebildet. Gestellte Anträge können jederzeit mit ihren Status eingesehen werden, wodurch der Kommunikationsweg transparent dargestellt und erleichtert wird.
Nutzen
Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden, wodurch eine medienbruchfreie Bearbeitung ermöglicht wird. Dadurch verkürzen sich zusätzlich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf die tatsächliche und breitflächige Umsetzung und nicht mehr auf dem Verwaltungsakt liegt.
Wegebaulastträger
- übersichtliche Darstellung über eingegangene Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
- Möglichkeit zur internen Weiterleitung der Antragsdaten an zuständige Behörden für erforderliche Stellungnahmen (z. B. Wasser-/Bodenschutz)
- Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
- direkte Kommunikationsmöglichkeit mit der antragstellenden Person
- Schnittstellen-Option für Anbindung an eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
- Anträge können zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden
- verbesserte Entscheidungsgrundlage
- automatische Bescheiderstellung
Telekommunikationsunternehmen
- Möglichkeit der Voranfrage zur Prüfung der Realisierbarkeit des geplanten Vorhabens
- integrierter Zuständigkeitsfinder für Wegebaulastträger (geplant)
- Schnittstellen-Option für Anbindung an eigene Systeme der Telekommunikations- unternehmen zur Erfassung der Geodaten
- Portal zur Einsicht des aktuellen Bearbeitungsstatus und Erhalt des Bescheids
- direkte Anpassungsmöglichkeiten im Antrag durch Kommunikation mit der Kommune
- Anträge können zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden
- Wegfall der Postwege durch Echtzeitübertragung
- direkte Auswahl des Mediums und der Vorhabenart
- anforderungsgerechte Antragstellung
Neuerungen 2026 – Breitband‑Portal
Im Jahr 2026 wird das Breitband‑Portal weiter ausgebaut, um die Ende‑zu‑Ende‑Digitalisierung von Genehmigungs‑ und Verwaltungsprozessen konsequent voranzutreiben. Der Fokus liegt auf einer grundlegenden Modernisierung des Sachbearbeiter‑Clients, der künftig erheblich benutzerfreundlicher wird und die Barrierefreiheits‑Stufe AAA erfüllt. Durch die Einführung einer universellen Aufgrabegenehmigung können zusätzliche Gewerke und Tiefbauprozesse medienbruchfrei digitalisiert werden. Die Beteiligungsfunktion wird erweitert, sodass Wegebaulastträger andere Behörden, Fachreferate, Straßenmeistereien sowie Denkmal‑, Natur‑ und Wasserschutzstellen gezielt in die Antragsbewertung einbinden und deren Stellungnahmen als Nebenbedingungen in Bescheide übernehmen können – künftig auch auf Antragstellerseite. Für die verkehrsrechtliche Anordnung steht die technische Basis bereit; 2026 wird die fachliche Verifizierung in einer Testumgebung gemeinsam mit interessierten Ländern erprobt und anschließend bewertet. Die Baudokumentation wird direkt im Portal ermöglicht: Wegebaulastträger können Upload‑Links erzeugen, über die Unternehmen ihre Unterlagen eindeutig dem jeweiligen Vorgang zuordnen. Ergänzend fließen Nutzungserfahrungen über ein strukturiertes Anforderungs‑Management in die Weiterentwicklung ein. Mit dem Übergang von XBreitband zum neuen XTiefbau‑Standard setzt das Portal auf Standardisierung und Interoperabilität und bindet weitere Partner und Fachverfahren (z. B. Betterbits, Caigos, ProSoz, OTS, IGV) an. Ziel bleibt eine zentrale, standardbasierte Plattform für digitale Tiefbau‑ und Genehmigungsprozesse mit echtem Ende‑zu‑Ende‑Anspruch.
Das OZG-Digitalisierungslabor Breitbandausbau
Für besonders wichtige Verwaltungsleistungen werden in Digitalisierungslaboren Onlinelösungen neu entwickelt. Nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) sind bundesweite Digitalisierung und Verknüpfung auf gemeinsamen Standards angestrebt.
Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG).
