domicil21

Sozialbindung unbürokratisch umsetzen

domicil21 ist ein Informationssystem für Wohnraumüberwachung, Wohnraumförderung 
und Fehlbelegung.

Das Verfahren unterstützt Sachbearbeiter dabei, die Sozialbindungen im sozialen Wohnungsbau zu überwachen und Sozialwohnungen an Wohnungssuchende zu vergeben. Das Verfahren umfasst die Verwaltung von Darlehen zur Erbauung von Sozialwohnungen. Mit domicil21 lässt sich zudem die Erhebung von Abgaben nach dem hessischen Fehlbelegungsabgabe-Gesetz umsetzen. 

Unverzichtbar für Sozial- und Wohnungsämter

Wohnberechtigungsscheine beantragen, ausfertigen, prüfen. Sozialwohnungen vermitteln: Ist der Beantragende berechtigt? Wie sind die aktuellen Kapazitäten, wie ist der Bedarf, was muss die Kommune unternehmen? Welche Maßnahmen zur Wohnraumförderung müssen ergriffen werden? Darlehen im sozialen Wohnungsbau müssen verwaltet, Fehbelegungsabgaben zuverlässig erhoben werden. Kurzum, Sozial- und Wohnungsämter haben umfassende Aufgaben im Umgang mit Sozialwohnungen und sozialem Wohnungsbau. Informationstechnologie erleichtert die Arbeit, sorgt für Präzision und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen.

  • Was bietet domicil21?

    domicil21 ist ein professionelles Informationssystem für die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen, die Wohnraumüberwachung, die Wohnraumförderung und die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben. Gesetzlicher Kern des Verfahrens ist die Überwachung der Sozialbindungen im Sozialen Wohnungsbau sowie die Vergabe der Sozialwohnungen an Wohnungssuchende. Integriert in die Wohnraumüberwachung ist zudem die Verwaltung der Darlehen, die Kommunen zur für den Bau von Sozialwohnungen vergeben.

  • Prüfen. Vermitteln. Fördern.

    Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Hier greift die öffentliche Hand unterstützend ein: Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung ist die Prüfung der persönlichen Verhältnisse des Wohnungsbewerbers und die anschließende Vergabe des Wohnraums an geeignete Bewerber. Das Verfahren domicil21 unterstützt bei beiden Aspekten, sorgt für rasche und sichere Prozesse und entlastet so die Verwaltungsmitarbeiter. Vorbei die Zeiten umfangreicher Recherchen oder Rückfragen, denn domicil21 berücksichtigt automatisch die Gesetzesgrundlagen: das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) und das Hessische Wohnraumfördergesetz (HWoFG), die die Förderung des sozialen Wohnungsbaus regeln. Integriert ist ebenfalls die Verwaltung der Fehlbelegungsabgabe nach dem hessischen Fehlbelegungsabgabe-Gesetz (FBAG). Hiermit sollen Fehlförderungen im sozialen Wohnungsbau vermieden werden.

  • Technik, die begeistert und entlastet

    domicil21 setzt konsequent auf Browsertechnologie, so dass Verwaltungsprofis das Verfahren jederzeit und an jedem Arbeitsplatz nutzen können. Als reine Webanwendung ist keine lokale Installation notwendig. Um die verschiedenen Dokumente wie Wohnberechtigungsschein, Fehlbelegungsabgabebescheide etc. zu bearbeiten oder zu drucken, ist lediglich ein lokal installiertes MS-Office nötig.

    Assistenten führen Sachbearbeiter durch die verschiedenen Aufgabenbereiche, so dass alle notwendigen Verfahrensschritte sicher eingehalten werden. Zusätzlich stehen Textbausteine für die noch raschere Bearbeitung bereit. Prozess- und Textänderungen lassen sich für jeden Bedarf anpassen. Gesetzliche Vorgaben werden zentral durch die ekom21 aktualisiert und bieten zusätzliche Verfahrenssicherheit, denn so werden beispielsweise regelmäßig die gesetzlichen Einkommensgrenzen angepasst.

  • Fehlbelegungsabgabe

    domicil21 ermöglicht die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nach dem hessischen Fehlbelegungsabgabe-Gesetz (FBAG) zur Vermeidung von Fehlförderungen im sozialen Mietwohnungsbau.
    Zur Vermeidung dieser Fehlförderung wird die Fehlbelegungsabgabe erhoben. Sie dient der Abschöpfung einer anfänglich berechtigten, später jedoch fehlgeleiteten Subvention. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter zahlen zusätzlich zur subventionierten Sozialmiete einen Ausgleich, der dem ungerechtfertigten Mietvorteil entspricht, an die Gemeinde.
    Die durch die Fehlbelegungsabgabe eingenommenen Mittel sollen für den sozialen Mietwohnungsbau eingesetzt werden.

    Prüfung des Wohnungsbestandes mit Förderinformationen, Überwachung der Mietersituation mit allen im Haushalt lebenden Personen, Druckausgabe von Anschreiben, Erhebungsbögen und Bescheiden. Berechnung der Fehlbelegungsabgabe basierend auf Einkommen, maßgeblicher Miete und Miethöchstgrenze. Festlegung von Höchstbeträgen.

domicil21 – auf einen Blick
  • unterstützt Verwaltungsprofis bei Wohnraumförderung im sozialen Wohnungsbau
  • sorgt für rasche Prozesse bei Wohnberechtigungsscheinen und Wohnungsvermittlung
  • übernimmt die Darlehensverwaltung im sozialen Wohnungsbau
  • liefert Technik und Assistenten für nachhaltige soziale Wohnraumförderungsmaßnahmen
  • wird wartungsfrei im ASP-Betrieb bereitgestellt.
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