beBPo für sicheren Austausch

Besonderes Behörden-Postfach für Land und Kommunen

Effizienz und Erleichterung

beBPo macht für Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung in Hessen, die hessischen Kommunen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts die sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Behörden möglich. Damit ist nun eine weitere wichtige Grundlage für einen durchgängigen elektronischen Rechtsverkehr in Hessen geschaffen worden.

Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt und Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms erklärten hierzu: „Wir freuen uns sehr, dass wir dieses Projekt zusammen mit der HZD [Hessische Zentrale für Datenverarbeitung] und ekom21 umsetzen konnten. Es sorgt für mehr Effizienz und Erleichterung und hat einen hohen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer. Die neue Infrastruktur gewährleistet die erforderliche Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr innerhalb und mit der Landesverwaltung“.

Voraussetzungen geschaffen

Zur Realisierung des Postfachs bedarf es einer beBPo-Prüfstelle, die gemäß § 7 Abs. 1 ERVV die Identität der anfragenden Kommunen überprüft und beim Verzeichnisdienst der Justiz freischaltet. Für das Land Hessen wurde die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) als erforderliche Prüfstelle benannt. „Die HZD besitzt alle Voraussetzungen, um den Einrichtungsprozess des besonderen elektronischen Behördenpostfachs professionell durchzuführen. Auf diese Weise haben die Nutzerinnen und Nutzer zugleich einen kompetenten Ansprechpartner für den gesamten Prozess der Registrierung und Inbetriebnahme“, berichteten Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt und Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms.  Der Support für die hessischen Kommunen wird dabei durch die ekom21 realisiert.

Erprobte Infrastruktur

beBPo bietet unter anderem den Vorteil, dass es bei seiner Nutzung keiner qualifizierten elektronischen Signatur mehr Bedarf und alle fachlichen Anforderungen abbildet. Dessen Infrastruktur beruht auf dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), das sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat. Alle für das beBPo erforderlichen Komponenten sind Teil der bereits erprobten EGVP-Infrastruktur und stehen den Behörden bereits jetzt zur Verfügung.

Die ekom21 als Partner für sichere kommunale IT-Dienstleistungen bietet ihren Kunden gemeinsam mit der HZD das beBPo an und freut sich auf Ihre Fragen:

E-Mail bitte an: bebpo@ekom21.de

Zusätzliche Informationen und das Antragsformular finden Sie unter: https://www.ekom21.de/loesungen/bebpo/