E-Payment

Urkunden online beantragen und bezahlen

Vorteile

Online bestellen und direkt bezahlen – dieses Prinzip ist vor allem beim Einkauf über das Internet bestens bekannt und bewährt. Aber auch beim eGovernment macht es Sinn, gleich eine Bezahlfunktion zu integrieren. Leistungen, die beispielsweise über das Standesamtsportal der ekom21 beantragt werden, können mittels „epay21“ im gleichen Schritt bezahlt werden. Das schafft eine höhere Akzeptanz bei den Bürgern und erleichtert der Verwaltung die Arbeit. Zeit- und Kostenersparnis gehen damit einher. Dass die Stadt Gießen nun auch auf das sogenannte „E-Payment“ setzt, kommt also nicht von ungefähr. Die elektronische Bezahlfunktion soll laut Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz generell als zusätzliche Möglichkeit der Stadt, neben der herkömmlichen Barzahlung, Überweisung oder Lastschrift, angeboten werden. Dies vor allem, um Prozesse zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten.

Da war der Einsatz von E-Payment beim Standesamt naheliegend, denn rund 6.000 Urkundenabschriften werden dort jedes Jahr bestellt und in alle Welt versandt. Bei der Urkundenbeantragung im Internet kann der Bürger nun zwischen Paypal, Kreditkarten (Master- und Visacard), giropay oder paydirekt entscheiden. Vorteil: Urkunden, die direkt online bezahlt werden, können zum Beispiel schneller verschickt werden.

epay21

Möglich wird das elektronische Zusammenwirken zwischen dem Standesamtsverfahren und E-Payment durch die von der ekom21 entwickelte Plattform „epay21“. Diese verknüpft Fachverfahren, Verwaltungsanwendungen oder Verwaltungsportale mit Payment-Service-Anbietern. epay21 integriert sich in Fachverfahren und Portale über moderne Schnittstellentechnologien, verarbeitet Zahlungsdaten von Payment-Service-Providern und stellt automatisch Zahlungsdaten für die Verbuchung im Finanzsystem der Verwaltung bereit – und das im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der ekom21.

epay21 besteht aus drei Modulen: epay21.Service ist die Schnittstelle zwischen Fachverfahren und den unterschiedlichen Payment-Service-Providern. epay21.Invoice sorgt für die reibungslose Online-Bezahlung von Rechnungen und Abgabenbescheiden. epay21.Accounting gewährleistet die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsdateien. Hier werden zum Beispiel Sammelüberweisungen in Einzelposten gegliedert und die Zahlungsinformationen für Fachverfahren und Finanzsysteme bereitgestellt.

Lohnt sich

Vor dem Einsatz beim Standesamt erfolgte eine Testphase im städtischen Mahnwesen. Dort ist die Möglichkeit des elektronischen Bezahlens gut angenommen worden. Die größte Zahl an Mahnungen entsteht im Bereich der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllgebühren, Oberflächenentwässerung sowie für Gewerbesteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer). Um auf das neue Angebot aufmerksam zu machen, wurden alle Mahnungen der Stadt Gießen mit einem QR-Code mit kurzer Erläuterung versandt. Wie die Stadt Gießen mitteilte, hat die Nutzung von E-Payment die Erwartungen übertroffen: Von annähernd 11.700 Mahnungen im Jahr 2019 wurden 360 Zahlungen mittels E-Payment vorgenommen. Dies entspricht einer Nutzungsquote von rund drei Prozent aller Fälle. Dieser Wert konnte erzielt werden, ohne dass das Verfahren gesondert beworben wurde.

 Dazu Oberbürgermeisterin Grabe-Bolz: „Der Einsatz lohnt sich. Wir gehen davon aus, dass in Bereichen, die eine Dienstleistung für den Kunden ermöglichen und in Bereichen, in denen kleine Rechnungen zu zahlen sind, mittelfristig auch noch eine höhere Nutzungsquote erreicht werden wird. Wir werden damit eine weitere Verbesserung im Bürgerservice bekommen“. Der Einsatz im Standesamt sei nun dafür prädestiniert. In diesem Jahr werde aber auch die Ausweitung des Angebots angestrebt: Bei ausgewählten Steuer- und Gebührenbescheiden sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten soll ebenfalls E-Payment zum Einsatz kommen, kündigte die Rathauschefin an.

Bei Fragen zu unserer E-Payment-Plattform wenden Sie sich bitte an das epay21-Team

 E-Mail: epay21@ekom21.de