Kfz-Zulassungswesen

Vier auf einen Streich

Thüringen

Nachdem der Landkreis Nordhausen (Thüringen) bereits seit Juni als außerhessischer Pilotkunde den Weg geebnet hat, konnte nun auch in den beiden weiteren Thüringer Landkreisen die technische und organisatorische Produktivsetzung der aktuellen Version des Zulassungsverfahrens kfz21_V4 durchgeführt werden.

Die ekom21 tritt hier als Komplett-Dienstleister auf: Von der Softwareentwicklung, über den Rechenzentrumsbetrieb, die fachliche Betreuung bis zur Migration der Datenbestände, die über das Wochenende reibungslos durchgeführt wurde. Die umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen der Mitarbeiter des Kfz-Fachteams sorgten für einen reibungslosen Übergang, ebenso die intensiven Front- und Backoffice-Schulungen für die Behördenmitarbeiter, durchgeführt von den Trainern des Kfz-Teams.

Schleswig-Holstein

In den beiden Zulassungsbehörden Kiel und Dithmarschen, die bisher lokal und autonom ohne Anschluss an ein Rechenzentrum gearbeitet haben, wurde zunächst die bewährte Version VIATO Z_V3 installiert. Der Umstieg auf VIATOZ_V4 ist für das zweite Halbjahr des nächsten Jahres geplant. Gesteuert werden diese Projekte durch den IT-Dienstleister Dataport, der das Rechenzentrum betreibt und den Landesbetrieb Verkehr (LBV) der Freien und Hansestadt Hamburg, der für Konfiguration, Schulungen sowie den First- und Second-Level-Support zuständig ist. Für den aktuellen Umstieg lieferte die ekom21 das Migrationsprogramm und die Schnittstellen und wirkte darüber hinaus unterstützend bei der Konfiguration der QS-Umgebungen, der Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt und den Schnittstellentests mit.

Beide Projekte, sowohl im hohen Norden als auch in Thüringen, sind hervorragende Beispiele für interkommunale Zusammenarbeit und zeigen zudem, wie sich Synergien erfolgreich nutzen lassen.

Als hessischer Pilotkunde steht mit der Zulassungsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf das erste Mitglied des ekom21-Zweckverbandes in den Startlöchern. Der Produktivstart ist hier bereits für das erste Quartal des neuen Jahres geplant.

Main-Kinzig-Kreis und Hanau

Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk Hanau mit dem Main-Kinzig-Kreis wird formal zum Ende des Jahres aufgelöst, ab dem 1. Januar 2021 hat Hanau damit eine eigene Zulassungsbehörde. Bereits Mitte November konnte die technische Datentrennung und damit die produktive Migration erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei wurden etwa 62.000 Datensätze der Halter, wohnhaft in Hanau, aus dem Mandanten „Main-Kinzig-Kreis“ in einen neu implementierten Mandanten verschoben. In der Zwischenzeit arbeiten die Mitarbeiter bereits im Mandanten „Hanau“, aber immer noch in der Behörde des Main-Kinzig-Kreises.

Vorangegangen waren mehr als ein Jahr intensive Vorbereitungsarbeit, darunter im September 2020 eine Testmigration im Testsystem inklusive der Meldung der Arbeitsgänge an das Kraftfahrt-Bundesamt, das Zollamt und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Überprüfung der übermittelten Datensätze.

Die Kreisfreiheit der Stadt Hanau wird am 1. Januar 2022 vollzogen. Zu diesem Datum erfolgt die zweite Migration im Zulassungsverfahren. Alle Datensätze des Hanauer Mandanten bekommen eine eigene Gemeindekennziffer und eine neue STBA-Nummer (Statistische Kennziffer der zuständigen Zulassungsbehörde), was wiederrum eine Meldung der Datensätze an KBA, Zoll und GDV zur Folge haben wird.