Erstellung von OZG-Antragsassistenten

Erstellung von OZG-Antragsassistenten

Förderinformationen


Am 27. September 2019 haben das Land Hessen und die kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit u. a. zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit den Kommunen unterzeichnet. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Land Hessen sowohl bei der Umsetzung des OZG als auch für die Unterstützung des Landes bei der Digitalisierung der Verwaltung bis einschließlich 2024. Insgesamt rund 37 Millionen Euro investiert das Land Hessen in die Verwaltungsdigitalisierung der Kommunen.

Über die Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine Struktur abgestimmt, die das Erreichen dieses Zieles gewährleisten soll. In den sogenannten OZG-Umsetzungsfabriken hat die ekom21 mit kommunalen Fachexpert*innen daran gearbeitet, die Leistungen seriell in OZG-Antragsassistenten umzusetzen und über ein praktisches Tool (siehe "OZG-Dashboard") allen hessischen Kommunen und Landkreisen nach Fertigstellung kostenlos zur sofortigen Nutzung bereitzustellen. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Kommunen die Erfordernisse des OZG erfüllen können.

In den kommenden Monaten werden diese Prozesse nach der Anhebung auf den sogenannten Reifegrad 3 nochmals in den Anpassungsfabriken an die Bedürfnisse der Bürger*innen angepasst und überarbeitet. In bewährter Form findet dies wieder zusammen mit der Koordinierungsstelle sowie kommunalen Fachexpert*innen statt.


OZG-Umsetzung im Fabrikbetrieb: Was bedeutet das?


In enger Arbeitsteilung zwischen Land, Kommunen und ekom21 werden in der sogenannten „OZG-Anpassungsfabrik“ alle bestehenden Prozesse analysiert, ggf. überarbeitet und die entstehenden Online-Services für alle hessischen Kommunen bereitgestellt. Zur einfachen Erstellung des individuellen Links für die eigene Kommune steht das OZG-Dashboard zur Verfügung.

Die OZG-Anpassungsfabrik besteht aus verschiedenen Kompetenzen auf Seite der technischen Umsetzung, zum Beispiel Prozessberatung und -analyse, Dokumentation oder Prozessdesign. Diese werden durch die Mitarbeiter*innen bei der ekom21 sichergestellt. Die Fachlichkeit zu den einzelnen Themenschwerpunkten kommt aus den Kommunen. Hier können Ihre Mitarbeiter*innen aktiv an der Gestaltung der Online-Services mitarbeiten.



OZG-Umsetzung im Fabrikbetrieb: Wie kann ich mitmachen?

In der OZG-Umsetzung wird die fachliche Expertise aus der kommunalen Familie benötigt. Hierbei kann sich jede Kommune einbringen. Die einzelnen Anpassungslinien werden nach der kommunalen Ämterstruktur gegliedert. So können in einer Linie in der Anpassungsfabrik viele Prozesse, die die gleiche Fachlichkeit benötigen, von denselben Personen unterstützt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, so können Sie sich über die sogenannte Koordinierungsstelle der kommunalen Spitzenverbände und dem Land Hessen melden und dort ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in einzelnen Linien mitteilen. Hierzu melden Sie sich unter der E-Mail-Adresse OZG-Koordinierungsstelle@hmdis.hessen.de.


Was umfasst Reifegrad 3?

Im Rahmen der Umsetzung des OZG entspricht ein Prozess dem Reifegrad 3, wenn
dieser vollständig digital abgewickelt werden kann.

Dies umfasst den Antragsprozess, die Authentifizierung, die Nachweisübermittlung
sowie die digitale Zustellung des Bescheides, sofern Nutzer*innen einen entsprechenden
digitalen Rückkanal eröffnet. Weitere Informationen zum Reifegradmodell finden Sie hier.

Der Großteil der umgesetzten Prozesse in den Digitalisierungsfabriken wurden bisher nur
im Reifegrad 2 erstellt. Um die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, über-
arbeiten wir diese civento-Prozesse aktuell, sodass diese die entsprechenden Funk-
tionalitäten abbilden, die der OZG-Reifegrad 3 voraussetzt. Hierbei bleibt der mit Ihnen
gemeinsam erarbeitete fachliche Teil der Prozesse unberührt, lediglich die allgemeinen
Einstiegsmasken werden mithilfe des vom Land Hessen abgenommenen Musterprozesses
überarbeitet. Zusätzlich wird eine Sachbearbeiterkomponente ergänzt, damit Rückfragen
an Bürger*innen gestellt und Bescheide im Nutzerkonto Bund (BundID) und im „Mein
Unternehmenskonto“ digital zugestellt werden können.