Öffentliche Sicherheit & Ordnung

Verpflichtender Führerschein-Umtausch kommt

Führerscheine im Wandel der Zeit (Sammlung der Stadt Offenbach am Main)

Grundlage

Basis für diesen gigantischen Aufwand ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG, die einen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 zwingend vorschreibt. Die „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)“ ist um die Anlage 8e erweitert worden und bereits in Kraft getreten.

Betroffen sind demnach alle Autofahrer, deren Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde. Konkret handelt es sich hierbei um 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte Führerscheine (noch im Papierformat) sowie weitere 28 Millionen seit dem 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine.

Stufenplan

Um einen nicht zu bewältigenden Ansturm und lange Warteschlangen zu vermeiden, wird das Prozedere entzerrt. Für alle Anträge gilt ein zeitlicher Stufenplan, der einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre berücksichtigt (s. unsere Graphik).

Der Antrag wird geprüft und der neue Führerschein ausgehändigt – bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen ohne weitere Untersuchungen. Zusätzlich werden alle neu ausgegebenen Dokumente in einer zentralen Datenbank erfasst. Dadurch sollen Missbrauch verhindert und Kriminaldelikte leichter aufgedeckt werden.

drivers license

Prozedere

Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen für die Umtauschaktion Kosten von rund 25 Euro zu. Kleiner Trost: Bei der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen alten Rechts und dem Umtausch von Führerscheinen nach aktuellem Muster werden im neuen Führerschein die Klassen übertragen, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.

Ziel ist, dass nach dem 19. Januar 2033 nur noch EU-Führerscheine im Umlauf sind. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt und weiterhin mit seinem alten „Lappen“ fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Wie eingangs bereits erwähnt, unterstützt die ekom21 mit ihren Verfahren die gesamte Umtauschaktion. Der zuständige Fachbereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ wird seine Kunden über Neuerungen permanent auf dem Laufenden halten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Thomas Kraft
E-Mail: thomas.kraft@ekom21.de


Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*

Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.