beBPo

das „besondere Behörden-Postfach“

Seit dem 1. Januar 2018 sind Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für das Zustellen elektronischer Dokumente und für den Austausch mit Gerichten zu eröffnen. Dies leistet das „besondere Behörden-Postfach“ (beBPO).
  • Was bietet beBPo?

    Das beBPo bietet unter anderem den Vorteil, dass es bei seiner Nutzung keiner qualifizierten elektronischen Signatur mehr Bedarf und alle fachlichen Anforderungen abbildet.

    Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), die sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat. Alle für das beBPo erforderlichen Komponenten sind Teil der bereits erprobten EGVP- Infrastruktur und stehen den Behörden bereits jetzt zur Verfügung.

Die ekom21 als Ihr Partner für sichere kommunale IT-Dienstleistungen bietet Ihnen gemeinsam mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung ebenfalls ein beBPo als Service für Ihre Verwaltung an.

Zur Realisierung des Postfachs bedarf es einer beBPo-Prüfstelle, die gemäß § 7 Abs. 1 ERVV die Identität der anfragenden Kommunen überprüft und beim Verzeichnisdienst der Justiz freischaltet

Für das Land Hessen wurde die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) als erforderliche Prüfstelle benannt. Der Support für die hessischen Kommunen wird dabei durch die ekom21 realisiert.

Sollten Sie sich nicht für esina21 entscheiden folgen Sie bitte den vorgegebenen Schritten (alternative Client-Software, Erzeugen des Zertifikates und der SAFE-ID) auf den folgenden Seiten:

Antragstellung beBPo Land Hessen

Bitte beachten Sie!

Anschließend ist auch hier die Übermittlung des beBPo-Antragsformulars, in diesem Fall mit SAFE-ID, notwendig!

Download des beBpo-Antragsformulars

Brauchen Sie Hilfe?
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne: