
Digitalisierungsberatung
Die Digitalisierung stellt Kommunen vor eine große Herausforderung: Nicht nur gilt es, im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen den Bürgerinnen und Bürgern auch digital anzubieten. Ebenso wichtig ist die durchgängig digitale Vorgangsbearbeitung innerhalb der Behörde sowie die Auseinandersetzung mit weiteren Zukunftsthemen wie Smart City/Smart Region. Im Zuge einer gemeinsamen Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und den Kommunalen Spitzenverbänden bietet die ekom21 ihren kommunalen Kunden geförderte Beratungsleistungen zu verschiedenen aufeinander aufbauenden Aspekten der Digitalisierung.
Ziel der Beratungsleistungen der ekom21 ist eine umfassende Beratung der Kommunen zum OZG und der Verwaltungsdigitalisierung sowie die Einleitung bzw. die Beschleunigung der Umsetzung des OZG und der digitalen Transformation bei den jeweiligen zu beratenden Kommunen
Dank den von der ekom21 maßgeschneiderten Beratungslösungen gefördert durch das Land Hessen können unsere Beraterinnen und Berater auf Ihre individuelle Ausgangssituation eingehen und Sie gezielt bei der Bewältigung der Herausforderung OZG und Verwaltungsdigitalisierung unterstützen.
Aufbau der Digitalisierungsberatung
Um die individuellen Ausgangssituationen und unterschiedlichen Vorgehensweisen auf kommunaler Ebene berücksichtigen zu können, umfasst das Beratungskonzept vier unterschiedliche Module, die aufeinander abgestimmt sind und ggf. aufbauend von den einzelnen Kommunen für deren Beratungsbedarf ausgewählt und zusammengestellt werden können.

Alle Informationen zu den Inhalten der einzelnen Module finden Sie auf der folgenden Seite mit einer Angebotsbeschreibung der Beratungen:
Förderinformationen
Am 27. September 2019 haben das Land Hessen und die kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit u. a. zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit den Kommunen unterzeichnet. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Land Hessen sowohl bei der Umsetzung des OZG als auch für die Unterstützung des Landes bei der Digitalisierung der Verwaltung bis einschließlich 2025. Insgesamt rund 37 Millionen Euro investiert das Land Hessen in die Verwaltungsdigitalisierung der Kommunen.
Auch die Digitalisierungsberatung ist ein Baustein dieser Umsetzungsvereinbarung und damit förderfähig.
Das Land Hessen finanziert pro Kommune jeweils zwei Module. Zur Auswahl stehen:
- entweder Modul 1 oder Modul 2 - gefördert durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport
- entweder Modul 3 oder 4 - gefördert über das Programm "Starke Heimat Hessen" durch die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
- Sofern eine Kommune Modul 1 in Anspruch nimmt, kann sie über das Programm Starke Heimat Hessen zusätzlich auch Modul 2 in Anspruch nehmen, aber keine weiteren Module aus 3 und 4.
Sollten Sie mehr als diese beiden geförderten Module in Anspruch nehmen, erstellen wir Ihnen für diese zusätzlichen Module gerne ein individuelles Angebot. Kommen SIe dazu gerne auf uns zu.